Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.2020
- 2 Rv 35 Ss 175/20 -
Für Kraftfahrer geltender Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille nicht ohne Weiteres auf Pedelec-Fahrer übertragbar
Einstufung der Pedelecs als Kraftfahrzuge für Beurteilung der absoluten Fahruntüchtigkeit unerheblich
Der für Kraftfahrer geltende Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille ist nicht ohne Weiteres auf Pedelec-Fahrer übertragbar. Für die Beurteilung der absoluten Fahruntüchtigkeit kommt es nicht darauf an, ob Pedelecs als Kraftfahrzeuge einzustufen sind. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im Mai 2018 stieß ein
Absolute Fahruntüchtigkeit von Pedelec-Fahrern unter 1,6 Promille muss untersucht werden
Das Oberlandesgericht Karlsruhe führte zum Fall zunächst aus, dass es für die Beurteilung der absoluten Fahruntüchtigkeit von Pedelec-Fahrern nicht darauf ankomme, ob Pedelecs als Kraftfahrzeuge einzustufen seien. Pedelecs stehen zwischen Fahrrädern und Mofas. Angesichts dessen verbiete es sich, den für Kraftfahrer geltenden
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2020
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Staufen, Urteil vom 06.02.2019
[Aktenzeichen: 1 Cs 520 Js 25963/18] - Landgericht Freiburg, Urteil vom 28.11.2019
[Aktenzeichen: 32/19 14 Ns 520 Js 25963/18]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29000
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29000
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.