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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 29.12.2005
- 19 U 57/05 -
Kostenvoranschlag: AGB-Klausel über Vergütungspflicht für Kostenvoranschlag ist unwirksam
Kostenvoranschlag in der Regel kostenlos
Eine Vergütungsklausel für Kostenvoranschläge, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt ist, ist unwirksam. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Im Fall hatte ein Bauträger in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Vergütungspflicht für Kostenvoranschläge niedergelegt.
Unwirksamkeit der Klausel zur Vergütungspflicht für Kostenvoranschlag
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine entsprechende AGB-Klausel unwirksam ist. Der Gesetzgeber habe in § 632 Abs. 3 BGB normiert, dass ein
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Die formularmäßig bestimmte Vergütungspflicht von Kostenvoranschlägen ist mit dem wesentlichen Grundgedanken der - mit der Schuldrechtsreform neu eingefügten - Regelung des § 632 Abs. 3 BGB nicht zu vereinbaren und benachteiligt den Kunden deshalb unangemessen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2007
Quelle: ra-online
- Einbauküche muss nicht vorab bezahlt werden: Regelung einer Vorleistungspflicht im Rahmen eines Werkvertrages in den AGB unwirksam
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2012
[Aktenzeichen: 9 U 74/11]) - Vergütungspflicht für Kostenvoranschlag setzt Vorliegen einer ausdrücklichen und unmissverständlichen Vereinbarung voraus
(Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 26.10.2022
[Aktenzeichen: 49 C 212/21])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2006, Seite: 683 BauR 2006, 683 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2006, Seite: 1035 MDR 2006, 1035 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2006, Seite: 1744 NJW 2006, 1744 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2006, Seite: 419 NJW-RR 2006, 419 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2006, Seite: 1233 VersR 2006, 1233 | Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR)
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Dokument-Nr. 4687
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