Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 24.06.2015
- 12 U 421/14 -
Vorliegen des Versicherungsfalls "Unfall" bei auf äußere Gewalteinwirkung zurückzuführenden Fahrzeugbeschädigungen
Versicherungsnehmer muss nicht mutwillige Beschädigung nachweisen
Liegen Schäden am Fahrzeug vor, die auf eine äußere Gewalteinwirkung zurückgehen, liegt der Versicherungsfall "Unfall" vor. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer nicht nachweisen, dass die Beschädigungen mutwillig verursacht wurden. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Ausführungen des Halters eines Lamborghini Gallardo wurde das Fahrzeug an einem Abend im Juli 2012 beschädigt. Das Fahrzeug habe auf einem Parkplatz gestanden, während der Fahrzeughalter essen gewesen sei. In dieser Zeit sollen Unbekannte mit einem spitzen Gegenstand in nahezu alle Karosserieteile des Fahrzeugs Löcher eingeschlagen haben. Der Fahrzeughalter beanspruchte aufgrund dessen seine
Landgericht wies Klage ab
Das Landgericht Karlsruhe wies die Klage ab. Zwar spreche das äußere Erscheinungsbild der
Oberlandesgericht bejaht Versicherungsschutz
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Dem Kläger stehe ein Anspruch auf Versicherungsschutz durch seine
Versicherungsnehmer muss nicht mutwillige Beschädigung nachweisen
Es sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts unzutreffend, dass der Versicherungsnehmer nachweisen müsse, dass die Schäden am Fahrzeug
Kein Beweis des vorsätzlichen Herbeiführens eines Versicherungsfalls
Die Beklagte sei verpflichtet gewesen, so das Oberlandesgericht, den Beweis zu erbringen, dass der Kläger oder von ihm beauftragte Dritte den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt habe. Die Beweisaufnahme habe zwar gezeigt, dass der Vorwurf zutreffen könne. Jedoch bestehe für die Möglichkeit nicht einmal eine überwiegende Wahrscheinlichkeit.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2018
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 19.09.2014
[Aktenzeichen: 3 O 434/12]
Jahrgang: 2016, Seite: 149 NJW-RR 2016, 149 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2016, Seite: 590 VersR 2016, 590
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25367
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25367
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.