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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 04.07.2017
- 26 U 3/17 -
Fehlerhaftes Beschleifen von Milchzähnen kann groben Behandlungsfehler darstellen
OLG bejaht Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro
Wird beim Beschleifen von Milchzähnen zu viel Material abgetragen, so dass eine ungleichmäßige Oberfläche entsteht, kann dies einen groben zahnärztlichen Behandlungsfehler darstellen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Detmold.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens befand sich in der kieferorthopädischen Behandlung der beklagten Zahnärzte aus Detmold. Bei der Klägerin sind mehrere bleibende
Schleifmaßnahmen wurden grob fehlerhaft ausgeführt
Die Schadensersatzklage war erfolgreich. Ebenso wie das Landgericht hat das - durch eine zahnmedizinische Sachverständige beratene - Oberlandesgericht Hamm die Haftung der Beklagten begründende zahnärztliche
Erzielen eines optisch harmonischen Ergebnisses rechtfertigt Behandlung nicht
Der Einwand der Beklagten, nur durch ein derartiges Beschleifen habe man später auf beiden Seiten von Ober- und Unterkiefer gleich breite Implantate einsetzen und so ein in optischer Hinsicht harmonisches Ergebnis erhalten können, rechtfertige die Behandlung nicht. Die Sachverständige habe klargestellt, dass es für ein harmonisches Ergebnis sowie ebenfalls für die Kaufähigkeit und die Zahnpflege nicht erforderlich sei, dass die
Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro gerechtfertigt
Die der fehlerhaften Behandlung zurechenbaren, bei der Klägerin bereits eingetretenen Folgen (erlittene Schmerzen, behandlungsbedürftige Dentinwunden, Temperaturempfindlichkeit, Kariesbildung an zwei Zähnen, eine verschlechterte Langzeitprognose) rechtfertigten das bereits vom Landgericht festgesetzte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Landgericht Detmold, Urteil vom 14.12.2016
[Aktenzeichen: 12 O 34/15]
- Kein Schmerzensgeldanspruch wegen Behandlungsfehler bei Kündigung des Behandlungsvertrags ohne Einräumung einer Nachbesserungsmöglichkeit
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 23.05.2016
[Aktenzeichen: 5 U 161/15]) - Zahnarzt muss bei Zahnersatz mit erheblichen Mängeln Neuanfertigung anbieten
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 05.09.2014
[Aktenzeichen: 26 U 21/13])
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Dokument-Nr. 24867
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