wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 11.05.1984
20 U 320/83 -

Beim Ausblasen der Weihnachtskerzen eine Kerze übersehen - Keine grobe Fahrlässigkeit

In subjektiver Hinsicht ist kein schweres Verschulden des Versicherungsnehmers feststellbar

Wer beim Auslöschen von Weihnachtskerzen eine Kerze übersieht, handelt nicht grob fahrlässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandgerichts Hamm hervor.

Im zugrunde liegenden Fall löschte ein Mann die Kerzen in einem Weihnachtsgesteck vor Verlassen eines Zimmers aus. Alle? Nein, da war eine, die er übersah. Die Kerze, die nicht in der Höhe seines Sichtfeldes war, löste später einen Brand aus. Infolge ungleichmäßigen Abbrennens in einer Höhlung war die Flamme einer dicken Kerze verborgen und damit weitgehend unsichtbar gewesen. Die Versicherung warf dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit vor und wollte daher den Schaden nicht übernehmen.

OLG: Keine grobe Fahrlässigkeit

Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass der Brand durch den Versicherungsnehmer nicht grob fahrlässig verursacht worden sei. Zwar sei das Verhalten objektiv als grob fehlerhaft anzusehen. Das reiche für die Annahme grober Fahrlässigkeit aber noch nicht aus. Vielmehr sei dazu in subjektiver Hinsicht ein erheblich gesteigertes Verschulden erforderlich.

In subjektiver Hinsicht ist kein schweres Verschulden feststellbar

Weil aber ungeklärt sei, warum der Versicherungsnehmer die letzte Kerze nicht gelöscht habe, sei ein auch in subjektiver Hinsicht kein schweres Verschulden feststellbar; denn aus dem Kreis der möglichen Ursachen für das Versehen seien solche Ursachen nicht auszuschließen, bei denen ein subjektiv schweres Verschulden in Form einer erheblichen Leichtfertigkeit fehle.

Bewusstsein für Gefährlichkeit des Kerzenlichts

Der Versicherungsnehmer sei sich der Gefährlichkeit des Kerzenlichts bewusst gewesen und habe alle anderen Kerzen gelöscht. Dass er die letzte Kerze vergessen hat, mag auf einer Ablenkung durch äußere Einflüsse oder innere Einwirkungen, auch ein körperliches Unwohlsein beruhen, die den Vorwurf des unbekümmerten und leichtfertigen Handelns nicht in allen denkbaren Fällen mehr gerechtfertigt erscheinen lasse. Es komme hinzu, dass die Flamme der "dicken" Kerze infolge ungleichmäßigen Abbrennens in einer Höhlung verborgen und damit weitgehend unsichtbar gewesen sein kann, als der Versicherungsnehmer den Raum verließ.

Versicherung hat Beweis grober Fahrlässigkeit nicht geführt

Da aus dem hier nur bekannten äußeren Vorgang nicht uneingeschränkt auf ein subjektiv erheblich vorwerfbares Verhalten des Klägers geschlossen werden könne, habe die Versicherung den Beweis grober Fahrlässigkeit nicht geführt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2009
Quelle: ra-online, OLG Hamm

Vorinstanz:
  • Landgericht Münster, Urteil vom 13.07.1983
    [Aktenzeichen: 10 O 173/83]
Aktuelle Urteile aus dem Versicherungsrecht
Ähnliche Urteile finden Sie mit unseren Suchvorschlag: „Kerze Brand“

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8949 Dokument-Nr. 8949

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8949

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?