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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohnungsbrand“ veröffentlicht wurden

Landgericht Heidelberg, Urteil vom 12.11.2018
- 3 O 229/16 -

Wohnungsbrand durch Kleinkind: Kleinkinder müssen ohne konkreten Anlass nicht ständig in einer Wohnung beaufsichtigt werden

Gebäudeversicherung kann nicht Schadensersatz wegen Auf­sichts­pflicht­verletzung verlangen

Ein Kleinkind muss in einer Wohnung von den Eltern ohne konkreten Anlass nicht ständig beaufsichtigt werden. Kommt es daher zu einem Wohnungsbrand, weil das Kind für kurze Zeit unbeaufsichtigt ist und dabei den Herd anstellt, kann eine Haftung der Eltern wegen einer Auf­sichts­pflicht­verletzung gemäß § 832 Abs. 1 BGB entfallen. Dies hat das Landgericht Heidelberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mutter eines ein Jahr und acht Monate alten Kindes besuchte ihre Mutter in ihrer Wohnung. Als sie sich dazu entschieden, zu einem Spielplatz zu gehen und sich im Flur anzogen, verschwand das Kind für einen kurzen Zeitraum in der Küche. Bei seiner Rückkehr hatte es sein Lieblingsspielzeug bei sich. Die beiden Frauen gingen davon aus, dass das Kind lediglich das Spielzeug holte und verließen die Wohnung. Tatsächlich hatte das Kind auch den Herd angestellt. Da sich auf dem Herd leicht brennbare Gegenstände befanden, kam es zu einem Wohnungsbrand. Die Gebäudeversicherung regulierte den Schaden in Höhe... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 17.05.2018
- 412 C 24937/17 -

Vermieter muss sich bei fahrlässig verursachtem Brandschaden durch Mieter an Wohn­gebäude­versicherung wenden

Mieter tragen bereits durch Zahlung von Beiträgen zur Gebäudeversicherung im Rahmen der Nebenkosten zur Deckung etwaiger Schäden bei

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass sich der Vermieter bei der Regulierung eines durch den Mieter nur fahrlässig verursachten Brandschadens allein an seine Wohn­gebäude­versicherung zu halten hat, die den Mieter auch nicht in Regress nehmen kann.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Mietvertrag vom 1. Januar 2015 vermietete die im Raum Düsseldorf lebende Klägerin an das beklagte Ehepaar ein Einfamilienhaus in Ottobrunn, wofür eine sich regelmäßig erhöhende Miete von zunächst 1.552 Euro zzgl. Nebenkosten von 180 Euro vereinbart worden war.Im August 2015 verursachte eine von den Beklagten in das... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.05.1999
- 24 U 77/98 -

Brandschaden aufgrund Morgenzigarette im Bett: Wohnungsmieter haftet nicht für Schadensregulierung durch Versicherung des Vermieters

Morgenzigarette im Bett nicht als grob fahrlässig zu werten

Kommt es zu einem Wohnungsbrand, weil der Mieter morgens im Bett raucht und unbemerkt glimmende Teile in das Bett gelangen, so haftet der Mieter nicht für die Schadensregulierung der Versicherung des Vermieters. Dem Mieter ist insofern keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Morgen im Dezember 1995 rauchte der Mieter einer Wohnung in seinem Bett nach dem Aufwachen eine Zigarette. Dabei gerieten vom Mieter unbemerkt glimmende Teile in das Bett. Nachdem der Mieter zwischen 6 und 6.30 Uhr die Wohnung verließ, bemerkte gegen 9 Uhr eine Person ein Brand in der Wohnung und verständigte die Feuerwehr. Die Sachversicherung... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 27.07.2016
- 17 C 68/15 -

Unbewohnbarkeit einer Wohnung nach Brand: Keine Pflicht des Mieters zur Trennung einer Mikrowelle von Stromquelle bei Nichtgebrauch

Kein Verschulden des Mieters bei Brand aufgrund von außen nicht erkennbaren Defekts

Gerät eine Mikrowelle wegen eines von außen nicht erkennbaren Defekts in Brand und wird die Wohnung dadurch unbewohnbar, kann der Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Ein Verschulden am Brand trifft dem Mieter in diesem Fall nicht. Er ist insbesondere nicht verpflichtet, die Mikrowelle bei Nichtgebrauch von der Stromquelle zu trennen oder den Betrieb zu beaufsichtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2014 geriet die Mikrowelle einer Wohnungsmieterin wegen eines von außen nicht erkennbaren Defekts in Brand. Die Mietwohnung wurde dadurch für mehrere Monate unbewohnbar. Die Mieterin erklärte aufgrund dessen die fristlose Kündigung. Diese akzeptierte der Vermieter jedoch nicht. Er machte die Mieterin für den Brandschaden verantwortlich.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee, Urteil vom 15.01.2015
- 102 C 202/14 -

Kein Recht zur Mietminderung aufgrund fahrlässig verursachten Wohnungsbrandes

Mieter muss sich Verhalten des in Wohnung lebenden Angehörigen zurechnen lassen

Hat der Mieter einem Angehörigen die Wohnung zum Gebrauch überlassen, so muss er sich dessen Verhalten nach § 540 Abs. 2 BGB zurechnen lassen. Verursacht daher der Angehörige fahrlässig einen Wohnungsbrand, so steht dem Mieter kein Recht zur Mietminderung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Pankow/Weißensee hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete um 100 %, da die Wohnung infolge eines Brandes nicht mehr bewohnbar war. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht jedoch nicht an. Sie verwies darauf, dass die Mieterin die Wohnung ihrer Tochter zum Gebrauch überlassen und diese den Wohnungsbrand dadurch verursacht hatte, dass sie vor Verlassen der Wohnung... Lesen Sie mehr

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Landgericht Magdeburg, Urteil vom 20.06.2013
- 10 O 1779/13 -

Student haftet nicht für einen durch den Herd verursachten Wohnungsbrand

Unbeaufsichtigtes Zurücklassen einer Pizza im Ofen kann nicht als grob fahrlässiges Handeln ausgelegt werden

Ein Student, der eine Pizza in den Ofen geschoben und danach die Küche verlassen hatte, muss keinen Schadensersatz leisten, weil beim Einstellen des Herdes versehentlich das Ceranfeld mit eingeschaltet war und der Herd in Brand geriet. Dies entschied das Landgericht Magdeburg. Da die hiergegen gerichtete Berufung der Versicherung vom Oberlandesgerichts Naumburg verworfen wurde, ist das Urteil mittlerweile rechtskräftig.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Student aus Magdeburg schob nach einer Party am Vorabend in der Wohnung seiner Wohngemeinschaft am folgenden Tag um die Mittagszeit eine Tiefkühlpizza in den Backofen des Küchenherdes. Er stellte den Timer an seinem Handy auf etwa zehn Minuten ein und verließ die Küche. Noch vor Ablauf der Zeit bemerkte der Student einen beißenden Geruch... Lesen Sie mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 01.02.2012
- 3 U 53/11 -

Zigarette im Bett: Nichtvergewissern einer Brandlöschung ist grob fahrlässig

Verletzung der Sorgfaltspflicht in hohem Maße

Kommt es nach dem Einschlafen durch eine brennende Zigarette zu einem Brand, besteht trotz Löschversuch die Pflicht sich der endgültigen Brandlöschung zu vergewissern. Sowohl das Einschlafen mit brennender Zigarette als auch das Nichtvergewissern der Brandlöschung ist grob fahrlässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin machte gegen die Beklagte einen Schadenersatzanspruch wegen eines Brandes geltend. Die Klägerin war Hausratsversicherer für die Beklagte. Die Beklagte legte sich mit einer brennenden Zigarette ins Bett und schlief ein. Nachfolgend wachte sie auf und bemerkte einen sich entwickelnden Schmorbrand. Diesen versuchte sie mit Cola... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2009
- I-10 U 88/09 -

Mieterin haftet nicht zwingend für Wohnungsbrand durch auf einem angeschalteten Herd vergessenen Topf

Mieterin haftet nicht für Schaden, wenn das Verhalten subjektiv betrachtet nicht grob fahrlässig war

Verlässt eine Mieterin die Wohnung ohne die Herdplatte mit einem Topf erhitzten Schmalzes abzuschalten, so handelt sie nicht unbedingt grob fahrlässig. Wegen des verursachten Brandes kann der Gebäudeversicherer des Vermieters die Mieterin daher nicht ohne weiteres in Regress nehmen. Als Voraussetzung für einen Ersatzanspruch einer Versicherung gegen den Verursacher eines Brandschadens muss diesem grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden. Ist ein bestimmtes Verhalten objektiv betrachtet zwar als grob fahrlässig einzustufen, muss diese Bewertung nicht auch für die subjektive Betrachtung zutreffen. Danach kann objektive grobe Fahrlässigkeit nach Berücksichtigung der näheren Umstände schließlich doch noch als einfache Fahrlässigkeit gewertet werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Im vorliegenden Fall verlangte ein Gebäudeversicherer Schadensersatz für einen Brandschaden in Höhe von 74.716 Euro von einer Mieterin, da diese aufgrund grob fahrlässigen Handelns den Schaden verursacht habe. Die Beklagte habe es laut dem Versicherer unterlassen, einen Herd auszuschalten und einen Schmalztopf von der heißen Herdplatte zu nehmen. Selbst für eine im Haushalt unerfahrene... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 27.09.1994
- 9 U 150/94 -

OLG Köln zum Umfang der Pflicht, sich über das komplette Erlöschen von Adventskranzkerzen zu vergewissern

Glimmt der Docht noch?

Wer vor dem Verlassen der Wohnung die Kerzen ausbläst, es aber unterlässt, sich zu vergewissern, dass sie vollständig gelöscht sind, hat gute Chancen, dass die Hausratsversicherung einen späteren Brandschaden übernehmen muss. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall verklagte ein Versicherungsnehmer seine Hausratversicherung auf Regulierung eines Brandschadens. Der Brand war aller Wahrscheinlichkeit nach von einem Adventskranz ausgegangen. Der klagende Versicherungsnehmer behauptete, die Kerzen am Adventskranz ausgeblasen zu haben. Er konnte aber nicht sicher sagen, ob alle Kerzen wirklich komplett aus waren.... Lesen Sie mehr

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 26.10.2001
- 7 S 4333/01 -

Adventskranz, menschliches Bedürfnis und zugeschlagene Haustür

Adventskranz löst Wohnungsbrand aus

Wer einen brennenden Adventskranz nur kurz unbeaufsichtigt lässt, um zur Toilette zu gehen und dann wegen des Läutens an der Haustür einem Gast - ohne im Besitz des Wohnungsschlüssels zu sein - die Haustür öffnet, während die nur angelehnte Wohnungstür ins Schloss fällt, hat einen während seiner Abwesenheit sich entwickelnden Wohnungsbrand nicht grob fahrfahrlässig verursacht. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.

Den 4. Advent des Jahres 1998 hatte sich eine Mieterin auch anders vorgestellt. Gerade als sie die vierte Kerze des Adventskranzes angezündet hatte, fühlte sie ein menschliches Bedürfnis und eilte zur Toilette. Alsdann läutete es an der Haustür. Da sich niemand an der Sprechanlage meldete, ging sie - ohne den Wohnungsschlüssel dabei zu haben - zur Haustür. Die Wohnungstür lehnte sie... Lesen Sie mehr