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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.08.2022
- 03 Ns - 47 Js 393/20 -
Falsche Uniform mit Buchstabensalat „POZILEI“ kann strafbarer Missbrauch von Polizeiuniform sein
OLG bestätigt LG-Entscheidung
Das Landgericht Paderborn hatte den Angeklagten in einem Berufungsverfahren wegen unbefugten Tragens von Uniformen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 55 Euro verurteilt. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Paderborn verworfen. Diese Verurteilung ist mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts rechtskräftig.
Der heute 43-jährige Angeklagte aus Borchen fuhr im Februar 2020 zur Mittagszeit die Marienstraße in Paderborn mit seinem Pedelec. Hierbei trug er unter anderem eine dunkelblaue Hose und eine neonfarbene Jacke mit dunkelblauen Elementen, silberfarbenen Reflektorstreifen und der Aufschrift „POZILEI“ in großen, grau-silberfarbenen Druckbuchstaben. Er hielt an einer Kreuzung neben einem Auto an, klopfte gegen die Seitenscheibe der Fahrerin und äußerte seinen Unmut über deren vorangegangene Fahrweise. Dabei gab er sich nicht als Polizeibeamter aus, so dass ihm Amtsanmaßung nicht zur Last gelegt wurde.
LG wertete das Verhalten als unbefugtes Tragen von Uniformen
Das Landgericht wertete das Verhalten jedoch als unbefugtes Tragen von Uniformen, für das es nach dem Gesetz bereits ausreicht, wenn eine zum Verwechseln ähnliche
OLG: Verwechslungsgefahr gegeben
Das OLG bestätigte diese Entscheidung. Das Tragen einer neongelben Warn- und Schutzjacke, welche sich von den Uniformjacken der nordrhein-westfälischen Fahrradpolizei lediglich dadurch unterscheidet, dass auf der Rückseite in grau-reflektierenden Buchstaben das Wort „POZILEI“ statt „POLIZEI“ prangt, ist geeignet, eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2022
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32213
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