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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.04.1993
- 22 U 272/92 -
Pflicht zum Anbringen einer Absicherung um Zierteich zum Schutz von Kleinkindern bei nicht eingefriedetem Grundstück
Mit Fehlverhalten von Kleinkindern ist zu rechnen
Legt ein Grundstückseigentümer ein Zierteich an, so muss er zum Schutz von Kleinkindern eine Absicherung anbringen, wenn sein Grundstück nicht eingefriedet ist und Kleinkinder in der Nähe wohnen. Denn mit dem Fehlverhalten von Kleinkindern muss gerechnet werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein
Grundstückseigentümer musste mit Fehlverhalten von Kindern rechnen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf führte zunächst aus, dass jeder
Pflicht zum Anbringen von Absicherungen bestand
Davon ausgehend sei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2013
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/MDR 1994, 45/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1994, Seite: 45 MDR 1994, 45 | Zeitschrift: OLG Report Hamm, Düsseldorf, Köln (OLGR NRW) (OLGR NRW)
Jahrgang: 1993, Seite: 291 OLGR NRW 1993, 291
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Dokument-Nr. 17160
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