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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 09.07.2009
8 U 40/09 -

Versicherung muss bei Brandschaden wegen selbst eingebautem Holzofen nicht zahlen

Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles durch Brand eines Ofens

Wer in seiner Wohnung die Öl- oder Gasheizung durch einen Kachel- oder sonstigen Holzofen ersetzen will, sollte das lieber Fachhandwerkern überlassen. Kommt es nämlich wegen eines unsachgemäß installierten Ofens zu einem Gebäudebrand, muss die Versicherung meist nicht zahlen.

Diese Erfahrung musste kürzlich ein Hausbesitzer vor dem Oberlandesgericht Celle machen. Er hatte einen Ofen in der Küche zirka 50 Zentimeter unter einer Dachschräge selbst montiert. Auch das Eisenrohr vom Ofen zum Schornstein verlegte er selbst. Dabei zog er das Rohr durch eine Rigips-Wand, die wiederum mit Holzverlattungen befestigt war. Da der Abstand des Ofenrohrs zu den Holzverschalungen nur 12 bis 20 Zentimeter betrug und der Eigentümer obendrein den Ofen mit Koks statt mit Holz heizte, überhitzte das Rohr und fing über die Holzverlattungen Feuer. Zum Glück befand sich zum Zeitpunkt des Brandes im Januar 2006 niemand in der Wohnung.

Richter: Versicherungsnehmer war grob fahrlässig

Als die Gebäudeversicherung sich weigerte, den eingetretenen Schaden zu ersetzen, zog der Kunde vor Gericht. Doch sowohl das Landgericht Lüneburg wie auch das Oberlandesgericht Celle wiesen ihn ab. Begründung: Der Wohnungsbesitzer habe völlig unverantwortlich gehandelt, als er den Ofen selbst ohne Einhaltung entsprechender Sicherheitsabstände außerhalb jeden technischen Standards installierte. Dieses Verhalten sei als grob fahrlässig einzustufen, weshalb der Versicherer nicht zahlen brauche.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.11.2009
Quelle: ra-online, Rechtsanwaltskammer des Saarlandes

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