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Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 29.09.2021
- 1 Ws 221/21 -
Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Abtrennung des Winterkorn-Verfahrens erfolglos
Abtrennung beschleunigt Prozess gegen übrige Angeklagte
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen die Entscheidung der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig, das Verfahren gegen den Angeklagten Prof. Dr. Winterkorn zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung abzutrennen, als unzulässig verworfen.
Die angefochtene Entscheidung der Wirtschaftsstrafkammer im VW-Dieselprozess sei sachlich eng mit der Vorbereitung und dem Fällen eines Urteils verbunden und daher gem. § 305 S. 1 StPO nicht mit der
Abtrennungsentscheidung weder ermessensfehlerhaft noch willkürlich
Der Senat hat bei seiner Entscheidung überdies berücksichtigt, dass die obergerichtliche Rechtsprechung ausnahmsweise von einer Anfechtbarkeit von Abtrennungsbeschlüssen ausgehe, wenn sich die Entscheidung des erkennenden Gerichts als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2021
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30880
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