die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verhandlungsunfähigkeit“ veröffentlicht wurden
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 18.03.2015
- 3 Ws (B) 58/15, 3 Ws (B) 58/15 - 162 Ss 11/15 -
Name und Anschrift des Attest austellenden Arztes genügt für weitere Aufklärung über behauptete Verhandlungsunfähigkeit
Ermittlung der Telefonnummer des Arztes unproblematisch möglich
Legt der Betroffene eines Bußgeldbescheids gegen diesen Einspruch ein und bleibt er der anschließenden Hauptverhandlung unter Vorlage eines ärztlichen Attestes fern, so kann dies für ein entschuldigtes Fernbleiben sprechen. Das Gericht kann nicht allein deshalb, weil auf dem Attest keine Telefonnummer steht und somit Rückfragen angeblich nicht möglich sind, von einem unentschuldigten Fernbleiben ausgehen. Insofern genügen die auf dem Attest stehende Anschrift sowie der Name des Arztes, um die Telefonnummer zu ermitteln. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt ein Betroffener im Juli 2014 wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit einen Bußgeldbescheid. Den Vorwurf hielt er jedoch für unbegründet und legte daher Einspruch gegen den Bescheid ein. Der anschließenden Hauptverhandlung blieb der Betroffene jedoch fern, so dass das Amtsgericht Tiergarten den Einspruch wegen eines unentschuldigten Fernbleibens verwarf. Der Betroffene akzeptierte dies jedoch nicht. Er verwies auf das vorgelegte Attest seines Zahnarztes, woraus sich ergab, dass der Betroffene wegen eines "Abzess regio 26.27" verhandlungsunfähig gewesen sei. Das Amtsgericht hielt dies hingegen für zweifelhaft.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht München, Beschluss vom 10.09.2013
- 3 Ws 661/13 und 3 Ws 662/13 -
Verhandlungsunfähigkeit wegen Krankheit: Gerichtliche Anordnung zur Aufbewahrung von Erbrochenen verstößt gegen Menschenwürde und verletzt Persönlichkeitsrecht
Rechtswidrigkeit der gerichtlichen Anordnung
Ordnet ein Gericht zur Klärung der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten an, dass dieser sein Erbrochenes zwecks Untersuchung aufzubewahren habe, so liegt ein Verstoß gegen die Menschenwürde und eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor. Eine solche Anordnung ist daher rechtswidrig. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Gegen einen Angeklagten wurde seit September 2012 vor dem Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung verhandelt. Als es um die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten wegen einer akuten Gastroenteritiserkrankung ging, ordnete das Gericht im Juli 2013 an, dass der Angeklagte zwecks Untersuchung sein Erbrochenes in einem Eimer aufzubewahren... Lesen Sie mehr