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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erstausbildung“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.10.2023
- III R 10/22 -

Kindergeld bei einem Freiwilligendienst zwischen Bachelor- und Masterstudium

Kein Anspruch auf Kindergeld bei einem Freiwilligendienst zwischen Bachelor- und Masterstudium

Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, liegt eine aus mehreren Ausbildungs­abschnitten (z.B. Bachelor- und Masterstudium im gleichen Fach) bestehende einheitliche Erstausbildung nur dann vor, wenn die einzelnen Ausbildungs­abschnitte in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zueinander stehen. Der enge zeitliche Zusammenhang ist nur gewahrt, wenn das Kind den nächsten Teil der mehraktigen Ausbildung, also z.B. das Masterstudium zum nächstmöglichen Termin aufnimmt. Daran fehlt es, wenn das Kind dazwischen einen Freiwilligendienst absolviert, statt die Ausbildung sogleich fortzusetzen. Dies hat zur Folge, dass die Erstausbildung mit dem vorherigen Ausbildungs­abschnitt abgeschlossen ist, so dass der Kindergeld­berechtigte in der Folgezeit einen Kindergeldanspruch nur dann behält, wenn das Kind nicht oder nicht mehr 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist.

Der Kläger ist Vater einer im Februar 1996 geborenen Tochter, die zum Ende des Sommersemesters 2018 ein Studium im Fach C mit dem Bachelor of Science abschloss. In den Monaten Oktober 2018 bis einschließlich Mai 2019 absolvierte die Tochter einen Freiwilligendienst. Im Juli 2019 wurde sie zum Masterstudium im Fach C zugelassen, welches sie im Oktober 2019 aufnahm. Zwischen Juli und September 2019 (Streitzeitraum) übte die Tochter eine befristete Aushilfstätigkeit im Umfang von 25 Wochenstunden aus. Die Familienkasse war der Auffassung, dass dem Kläger wegen der nicht nur geringfügigen Erwerbstätigkeit der Tochter im Streitzeitraum kein Kindergeld... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 09.02.2022
- 7 UF 196/21 -

Kein Vorrang der Erstausbildung eines 45-jährigen Unter­halts­pflichtigen gegenüber Unterhaltspflicht für minderjährige Kinder

Langjährige Ausübung ungelernter Tätigkeiten durch Unter­halts­pflichtigen

Die Erstausbildung eines 45-jährigen Unter­halts­pflichtigen ist gegenüber der Unterhaltspflicht für minderjähriger Kinder nicht vorrangig, wenn der Unter­halts­pflichtige seit vielen Jahren ungelernte Tätigkeiten ausübt. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verpflichtete das Amtsgericht Bad Kissingen im August 2021 einen 45-jährigen Vater zweier minderjähriger Kinder zur Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe des Mindestunterhalts. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters. Er führte unter anderem an, dass er den Mindestunterhalt nicht zahlen könne, da sein Verdienst wegen seiner Ausbildung nicht... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.12.2020
- VI R 3/18 -

Kosten für Auslandssemester als Werbungskosten absetzbar

BFH zur Geltendmachung von Werbungskosten für Pflicht-Auslandssemester

Studierende können Unterkunftskosten und Verpflegungs­mehraufwendungen eines Auslandsemester als vorab entstandene Werbungskosten geltend machen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Die Klägerin nahm nach einer abgeschlossenen Ausbildung ein Studium an einer inländischen Hochschule auf. Die Studienordnung der Hochschule schreibt für den Studiengang vor, dass die/der Studierende das Studium für zwei Semester an einer ausländischen Partneruniversität zu absolvieren hat. Während des Auslandsstudiums bleibt die/der Studierende an der inländischen Hochschule eingeschrieben.... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.02.2020
- VI R 17/20 -

BFH: Aufwendungen für Erstausbildung sind keine Werbungskosten

Ausschluss des Werbungs­kosten­abzugs von Berufs­ausbildungs­kosten für eine Erstausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses nicht verfassungswidrig

Aufwendungen für die Erstausbildung sind ab dem Veranlagungs­zeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 12.02.2020 VI R 17/20 entschieden hat.

Im Streitfall hatte eine Studentin Aufwendungen für ihr Erststudium als Werbungskosten geltend gemacht. Da sie in den Streitjahren keine bzw. nur geringfügige Einkünfte erzielte, wollte sie die dadurch entstehenden Verluste mit künftigen, nach dem Studium erzielten Einkünften verrechnen.Der BFH wollte der Klage der Studentin stattgeben, sah sich daran aber auf Grund... Lesen Sie mehr