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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.09.2021
- L 2 U 159/20 -
Erkrankung nach vom Arbeitgeber angebotener freiwilliger Grippeschutzimpfung stellt kein Arbeitsunfall dar
Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz
Erkrankt ein Arbeitnehmer nach einer vom Arbeitgeber angebotenen Grippeschutzimpfung, liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn die Impfung freiwillig war. In diesem Fall besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2009 ließ sich in Rheinland-Pfalz der Leiter eines Krankenhaus-Caterers gegen die Schweinegrippe impfen. Die Impfung wurde von der Arbeitgeberin angeboten und war
Grippeschutzimpfung stellt kein Arbeitsunfall dar
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2021
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, ra-online (vt/rb)
- Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 22.07.2020
- Impfschaden durch betriebsärztliche Grippeschutzimpfung ist kein Arbeitsunfall
(Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 05.08.2015
[Aktenzeichen: S 36 U 818/12]) - BAG: Arbeitnehmerin steht wegen Impfschadens nach durchgeführter Grippeimpfung von Betriebsärztin kein Anspruch auf Schmerzensgeld zu
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.12.2017
[Aktenzeichen: 8 AZR 853/16])
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Dokument-Nr. 30939
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