die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mehrlingszuschlag“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 24.05.2017
- S 9 EG 5820/16 -
Geburt von Zwillingen an unterschiedlichen Tagen führt nicht zum doppelten Elterngeldanspruch
Tatsache der Geburt von mehr als einem Kind wird durch Mehrlingszuschlag Rechnung getragen
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Eltern von Zwillingen, welche mit einem zeitlichen Abstand von mehr als einem Tag geboren werden (sogenannte zweizeitige Geburt) nur einmal Anspruch auf die Gewährung von Elterngeld haben. Der Tatsache der Geburt von mehr als einem Kind wird durch den Mehrlingszuschlag Rechnung getragen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls war mit Zwillingen schwanger. Der erste Sohn kam am 6. Juni 2016 zur Welt. Der weitere Zwilling verblieb dagegen noch mehr als einen Monat im Mutterleib und kam am 9. Juli 2016 zur Welt. Die Eltern der Kinder beantragten jeweils für jedes Kind gesondert die Gewährung von Elterngeld und führten zur Begründung an, dass es sich nicht um eine Mehrlingsgeburt gehandelt habe. Die Regelung des § 1 Abs. 1 Satz 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), wonach bei einer Mehrlingsgeburt nur ein Anspruch auf Elterngeld besteht, sei nicht anwendbar. Die Beklagte hat dagegen in den angefochtenen Bescheiden der Mutter... Lesen Sie mehr
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Bundessozialgericht, Urteil vom 27.06.2013
- B 10 EG 8/12 R -
Bei Mehrlingsgeburt besteht für jedes Kind ein gesonderter Elterngeldanspruch
Jedes Elternteil hat zudem Anspruch auf Mehrlingszuschlag
Im Rahmen einer Mehrlingsgeburt haben beide Elternteile für jedes Kind einen Anspruch auf Elterngeld. Zudem erhält jedes Elternteil, das Elterngeld für eines der Mehrlinge beansprucht, den Mehrlingszuschlag. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2007 erhielt ein Ehepaar Zwillinge. Beide Elternteile beantragten daraufhin Elterngeld. Während der Vater für das eine Kind Elterngeld beanspruchte, wollte die Mutter zur gleichen Zeit Elterngeld für das andere Kind erhalten. Die Elterngeldstelle hielt dies aber für unzulässig. Ihrer Meinung nach können beide Elternteile nicht... Lesen Sie mehr