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Landgericht Stuttgart, Urteil vom 15.06.2016
- 38 O 10/16 KfH -
Makler darf für Wohnungsbesichtigung keine Gebühr verlangen
Unzulässige Umgehung des Bestellerprinzips
Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Makler für die Besichtigung einer Wohnung keine Gebühr von rund 35 Euro zu verlangen darf.
Im zugrunde liegenden Verfahren ging es um eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen einen
Erhebung von Pauschalen und Gebühren als Umgehung des Bestellerprinzips nicht erlaubt
Die Erhebung einer solchen Gebühr ist vor dem Hintergrund des sogenannten Bestellerprinzips wettbewerbswidrig. Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2016
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online
Jahrgang: 2016, Seite: 642, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo NJW-Spezial 2016, 642 (Michael Drasdo)
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Dokument-Nr. 22774
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