Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 11.10.2013
- 12 O 2885/12 -
Erfundene Vergewaltigung: 80.000 Euro Schmerzensgeld für Falschaussage
Versäumnisurteil gegen Heidi K. aus Bad Rothenfelde
Das Landgericht Osnabrück hat gegen die 49-jährige Lehrerin Heidi K. aus Bad Rothenfelde, die zum Gerichtstermin nicht erschienen ist, ein Versäumnisurteil erlassen und sie zur Zahlung eines Schmerzensgeldes i.H.v. 80.000,- € verurteilt.
Das Gericht hat damit der Zivilklage der Tochter und Alleinerbin des im Juni letzten Jahres verstorbenen Horst Arnold stattgegeben. Sie verlangt
Einspruch möglich
Die Beklagte hat jetzt die Möglichkeit, binnen zwei Wochen nach Zustellung des schriftlichen Urteils Einspruch einzulegen. Dann müsste die Kammer einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen und über die Klage neu entscheiden. Sollte kein Einspruch eingelegt werden, wird das Urteil rechtskräftig.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2013
Quelle: ra-online, Landgericht Osnabrück (pm/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16980
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16980
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.