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Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.12.2008
- 14 S 7346/08 -
Hausgeldzahlung muss erst nach Eintrag ins Grundbuch erfolgen
Vertragliche Verpflichtung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht erkennbar
Erst wenn ein Wohnungseigentümer auch in das Grundbuch eingetragen ist, muss er das Hausgeld zahlen. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall erwarb ein Mann von seiner Mutter deren
Gericht sieht keine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung des Hausgeldes
Die Richter des Berufungsgerichts gaben jedoch dem ehemaligen Käufer Recht. Nur wer selbst als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2009
Quelle: ra-online, Mietrechtsanwälte
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Dokument-Nr. 8636
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