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Landgericht Magdeburg, Urteil vom 21.02.2013
- 10 O 1675/13 -
Innerörtliche Straße muss zumindest mit Schrittgeschwindigkeit gefahrlos befahrbar sein
Gemeinde muss Autofahrer Schadensersatz in Höhe von knapp 1.000 Euro zahlen
Eine öffentliche Straße muss zumindest gefahrlos mit Schrittgeschwindigkeit benutzt werden können. Dies gilt selbst dann, wenn die Straße hauptsächlich von Anwohnern benutzt wird und eine untergeordnete Bedeutung hat. Dies entschied das Landgericht Magdeburg und verurteilte eine Gemeinde wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zur Zahlung von Schadensersatz an einen Autofahrer, dessen Fahrzeug beim Befahren der Straße beschädigt wurde.
Im zugrunde liegenden Fall befuhr ein Autofahrer am 31. März 2011 gegen 17.30 Uhr mit einem Volvo V 70 die
Gemeinde wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zum Schadensersatz verurteilt
Die Gemeinde wurde durch das Landgericht Magdeburg wegen Verletzung der
Autofahrer darf für gefahrloses Passieren nicht zur Mitnutzung von Bürgersteigen und Randstreifen gezwungen sein
Dies gilt immer dann, wenn ein serienmäßiger
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2013
Quelle: Landgericht Magdeburg/ra-online
- Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 23.09.2013
[Aktenzeichen: 10 U 12/13]
- Straßenschäden: Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht von Kommunen für Gemeindestraßen
(Landgericht Coburg, Urteil vom 18.04.2007
[Aktenzeichen: 21 O 795/06]) - Kein Schadenersatzanspruch gegen Gemeinde nach Pkw-Schaden durch unübersehbar großes Schlagloch
(Landgericht Heidelberg, Urteil vom 07.04.2011
[Aktenzeichen: 5 O 269/10]) - Verletzung der Verkehrssicherungspflicht – Stadt trägt für Autoschäden durch Schlaglöcher Mitschuld
(Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 08.02.2006
[Aktenzeichen: 8 U 199/06])
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Dokument-Nr. 17098
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