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Landgericht Köln, Beschluss vom 10.05.2016
Antrag Erdogans auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Springer-Chef Döpfner zurückgewiesen
Aussage des Springer-Chefs vom grundrechtlich gewährleisteten Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt
Das Landgericht Köln hat den Antrag des türkischen Staatspräsidenten Recep Erdogan auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Vorstandsvorsitzenden des Springer-Verlags Mathias Döpfner zurückgewiesen.
Präsident Erdogan hatte mit dem Antrag die Unterlassung von Äußerungen verlangt, die Döpfner in einem Artikel in der Zeitung "Die Welt" publiziert hatte. Hierin hatte der Springer-Chef in einem "P.S." zu diesem Artikel u.a. geäußert, dass er sich allen "Formulierungen und Schmähungen" Böhmermanns inhaltlich voll und ganz anschließe und sie sich in jeder juristischen Form zu eigen mache.
Äußerung Döpfners als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung in kontroverser Debatte zulässig
Die Pressekammer des Landgerichts begründet die Zurückweisung mit dem grundrechtlich gewährleisteten Recht des Antragsgegners auf freie Meinungsäußerung. Im Spannungsfeld zwischen diesem Grundrecht auf
Mit der Entscheidung des Landgerichts ist damit ausdrücklich nicht die Feststellung der äußerungsrechtlichen Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des sogenannten Schmähgedichts Böhmermanns verbunden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2016
Quelle: Landgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 22587
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