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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verkaufsplattform“ veröffentlicht wurden

Landgericht Hildesheim, Urteil vom 09.01.2024
- 3 O 109/23 -

Verkaufsplattform haftet für fehlenden Kündigungsbutton auf Websites Dritter

Anbieter für Gestaltung der Webseite verantwortlich

Bietet ein Unternehmen Online-Abonnements exklusiv über eine von einer anderen Firma betriebene Webseite an, muss es dafür sorgen, dass die Abos auf dieser Seite per Schaltfläche kündbar sind. Das hat das Landgericht Hildesheim nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Verkaufsplattform Digistore24 entschieden. Das Unternehmen kann sich nicht darauf berufen, es sei nicht Betreiber der Webseite und daher für deren Gestaltung nicht verantwortlich.

Im Streitfall ging es um eine besondere Vertriebsform für Online-Abonnements. Die GC Ventures UG warb auf ihrer Webseite guitar-campus.de für den Abschluss von Abonnements zum Gitarrenlernen mithilfe von Videos und Schulungsunterlagen. Nach Klick auf eine der Bestellschaltflächen wurden Verbraucher:innen auf eine Bestellseite von Digistore24 weitergeleitet, wo sie den Vertrag abschließen konnten. Digistore24 war als Reseller Anbieter und Vertragspartner der Kund:innen. Erreichbar war das Angebot aber exklusiv nur über die von GC Ventures betriebenen Seite guitar-campus.de.Bei solchen Abonnements müssen Onlineanbieter bereits... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.07.2018
- 11 U 96/14 (Kart) -

Anbieter von Luxusparfüms darf Vertriebspartner den Verkauf über die Plattform Amazon.de untersagen

Luxusprodukte rechtfertigen Vertriebsverbot auf Amazon.de

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass ein Anbieter von Luxusparfüms seinen Vertriebspartnern untersagen darf, diese über die Plattform "amazon.de" zu bewerben und zu vertreiben. Der Entscheidung ist ein Vorlageverfahren zum EuGH vorausgegangen.

Die Klägerin, die Firma Coty Germany GmbH, vertreibt Markenkosmetikprodukte in Deutschland. Die Beklagte zählt zu den von der Klägerin autorisierten Einzelhändlern (Depositären), die bestimmte Qualitätsanforderungen beim Vertrieb der klägerischen Produkte einhalten müssen. Die Beklagte vertreibt die Produkte in stationären Läden sowie im Internet über einen eigenen Internet-Shop und... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 15.09.2017
- 132 C 5588/17 -

Keine Haftung einer Verkaufsplattform bei betrügerischem Inserat

Hinweise über Betrugsgefahren deutlich auffindbar

Schäden durch betrügerische Inserate begründen keinen Ersatzanspruch gegen den nicht vorwerfbar gutgläubigen Betreiber einer Internetplattform, der auf entsprechende Gefahren hingewiesen hatte. Dies hat das Amtsgericht München in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im vorliegenden Rechtsstreit hinterlegte der Kläger auf der Internetplattform der Beklagten einen Suchauftrag für ein bestimmtes Motorradmodell. Die Beklagte sandte ihm per E-Mail einen Link zu einer Anzeige, die als Artikelstandort für den gewünschten Motorradtyp die hessische Kleinstadt Spangenberg und folgende weitere Hinweise enthielt: "Hier biete ich eine wunderschöne BMW R80... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 06.12.2017
- C-230/16 -

Luxuskosmetika: Anbieter von Luxuswaren darf den Verkauf seiner Waren auf Drittplattformen verbieten

Verbot soll Luxusimage der Waren sicherstellen

Ein Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern verbieten, die Waren im Internet über eine Drittplattform wie Amazon zu verkaufen. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.

Im hier vorliegenden Verfahren vertreibt die Coty Germany in Deutschland Luxuskosmetika. Einige ihrer Marken vertreibt sie, um deren Luxusimage zu wahren, über ein selektives Vertriebsnetz, d.h. über autorisierte Händler. Die Verkaufsstätten der autorisierten Händler müssen einer Reihe von Anforderungen hinsichtlich Umgebung, Ausstattung und Einrichtung genügen. Die autorisierten... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.07.2015
- I ZR 104/14 -

BGH: Markenverletzung durch programmierte Aufnahme einer Marke in Quelltext einer Internetseite durch Suchanfragen der Nutzer

Aufnahme der geschützten Marke in Quelltext führt zur Auffindbarkeit der Verkaufsplattform bei Google

Enthält eine Verkaufsplattform im Internet ein Programm, wonach die Suchanfragen der Nutzer automatisch in den Quelltext der Internetseite aufgenommen werden, so verletzt der Betreiber der Internetseite eine Marke, wenn durch das Programm eine geschützte Marke in den Quelltext aufgenommen wird und dadurch die Plattform bei Google auffindbar wird. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde die Betreiberin einer Verkaufsplattform von einer Mitbewerberin im August 2010 wegen einer behaupteten Markenverletzung abgemahnt. Die Mitbewerberin vertrieb unter einer Internetseite Kunstdrucke sowie Poster und war Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke "Posterlounge". Hintergrund der Abmahnung war, dass die Plattformbetreiberin auf ihrer Seite die... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.01.2013
- 4 U 147/12 -

Verkauf von 250 neuwertigen Akkus über einen längeren Zeitraum bei eBay ist als gewerblicher Handel einzustufen

Wiederholtes Anbieten von gleichartigen, insbesondere auch neuen Gegenständen geht über Handeln als Privatperson hinaus

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass an den Handel im geschäftlichen Verkehr bei eBay im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen. Hierfür muss lediglich eine auf eine gewisse Dauer angelegte, selbständige wirtschaftliche Betätigung vorausgesetzt sein, die darauf gerichtet ist, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt zu vertreiben. Eine solche Betätigung liegt dann nahe, wenn ein Anbieter auf Internet-Plattformen wiederholt mit gleichartigen, insbesondere auch mit neuen Gegenständen handelt.

Im zugrunde liegenden Fall bot der Beklagte aus Sesslach auf der Internetplattform eBay insgesamt 250 neue Akkus in verschiedenen Verpackungen und kleinen Mengen an und wies darauf hin, dass auch größere Mengen möglich seien. In dem Internetangebot des Beklagten fand sich zudem der Hinweis: "Nun noch das Übliche: Privatverkauf: keine Garantie bzw. Gewährleistung, kein Rückgaberecht."... Lesen Sie mehr

Landgericht Bamberg, Urteil vom 28.11.2012
- 1 HK O 29/12 -

Impressumspflicht: Angabe der Postanschrift und E-Mail-Adresse im Impressum genügt nicht

Verstoß gegen allgemeine Informationspflichten aus § 5 TMG liegt vor

Ein Gewerbetreibender muss auf seiner Verkaufsplattform im Internet ein den Anforderungen des § 5 TMG genügendes Impressum angeben. Die Mitteilung einer Postanschrift und einer E-Mail-Adresse genügt nicht den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bamberg hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall betrieb ein gewerblicher Verkäufer eine Verkaufsplattform im Internet für Grills und Grillzubehör. Unter der Rubrik "Rechtliche Informationen des Anbieters" gab er seine Postanschrift und E-Mail-Adresse an. Ein Mitbewerber sah darin einen Wettbewerbsverstoß, da der Verkäufer es unterlassen habe einen Kommunikationsweg anzugeben, auf welchem innerhalb... Lesen Sie mehr