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Landgericht Hamburg, Beschluss vom 23.06.2021
- 316 T 24/21 -
Fristlose Kündigung einer psychisch kranken Wohnungsmieterin nach massiven Angriff auf Nachbarin
Packen an Haare, an die Wand drücken und Benutzung von Pfefferspray
Packt eine psychisch kranke Wohnungsmieterin eine Nachbarin an den Haaren, drückt sie an die Wand und benutzt Pfefferspray um an die Wohnungsschlüssel der Nachbarin zu gelangen, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung der Mieterin. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2021 wurde die Mieterin einer Wohnung in Hamburg fristlos gekündigt und schließlich auf Räumung und Herausgabe der Wohnung verklagt. Hintergrund dessen war ein Vorfall zwischen der Mieterin oder einer Nachbarin. Die Mieterin vermutete, dass ihre Katze in der Wohnung der Nachbarin sei. Da die Nachbarin sich weigerte, der Mieterin Zutritt zur Wohnung zu gewähren, packte die Mieterin die Nachbarin an den Haaren, drückte sie an die Wand und benutzte Pfefferspray, um an die Wohnungsschlüssel zu gelangen und die Wohnung erfolglos nach der Katze abzusuchen. Die Mieterin litt an einer paranoiden Schizophrenie, einer rezidivierenden depressiven Störung sowie einer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ. Nachdem das Amtsgericht Hamburg-Barmbek über den Fall entschied, musste das Landgericht Hamburg eine Entscheidung treffen.
Wirksamkeit der fristlosen Kündigung wegen Störung des Hausfriedens
Das Landgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2021
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (zt/WuM 2021, 486/rb)
- Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Beschluss vom 30.03.2021
[Aktenzeichen: 810 C 345/20]
- Körperlicher Angriff auf Hausmeister sowie Bezeichnung als "Arschloch" und "Scheiß Ausländer" rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters
(Amtsgericht Gronau, Urteil vom 19.11.2018
[Aktenzeichen: 2 C 121/18]) - Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach tätlichem Angriff eines Hausbewohners gerechtfertigt
(Amtsgericht Spandau, Urteil vom 26.02.2013
[Aktenzeichen: 11 C 126/12])
Jahrgang: 2021, Seite: 486 WuM 2021, 486
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Dokument-Nr. 30917
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