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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 31.10.2007
3-08 O 82/07 -

Im Internet 5,- Euro teurer: Gericht untersagt Flugpreiswerbung ohne Endpreisangabe

KLM warb mit Preis und verschwieg "Ticket Service Charge" von 5,- Euro bei Internetbuchung

Der niederländischen Fluggesellschaft KLM ist vom Landgericht Frankfurt am Main eine Werbung untersagt worden, in der keine Endpreise angegeben waren. Das Urteil erging auf Antrag der Wettbewerbszentrale.

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale untersagte das Landgericht Frankfurt am Main der niederländischen Fluggesellschaft KLM eine Zeitungswerbung vom Februar 2007. Darin hatte diese Preise für diverse Flugreisen genannt, ohne die gleichzeitig erhobene „Ticket Service Charge“ für Buchungen über das eigene Internetportal in die Preise einzubeziehen. Das Gericht sieht hierin einen klaren Verstoß gegen das sich aus der Preisangabenverordnung ergebende Gebot, in der Preiswerbung gegenüber dem Verbraucher Endpreise anzugeben.

Wettbewerbszentrale begrüßt die Entscheidung

„Das Urteil schafft Rechtsklarheit und Gleichheit im Wettbewerb, nachdem die überwiegende Zahl der Fluggesellschaften schon seit geraumer Zeit mit Inklusivpreisen wirbt“, sagte Hans-Frieder Schönheit, Tourismusexperte und stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale. „Das Urteil macht ferner Schluss mit dem Argument, bei der beanstandeten Regelverletzung handele es sich lediglich um eine wettbewerbsrechtlich unerhebliche Bagatelle. Denn durch die fehlende Einbeziehung der „Ticket Service Charge“ von 5 € konnte ein auf den ersten Blick optisch günstigerer Preis als tatsächlich buchbar dargestellt werden.“, so Schönheit weiter.

Hintergrund

Die Wettbewerbszentrale setzt sich schon seit geraumer Zeit dafür ein, dass in der Preiswerbung für Flugreisen eine klare Endpreiswerbung zu erfolgen hat, die sämtliche obligatorischen Preisbestandteile umfasst. In der Vergangenheit hatten Gerichte fehlende Endpreisangaben oftmals als wettbewerbsrechtlich nicht verfolgbare Bagatelle eingestuft.

Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Als branchenübergreifende und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft unterstützt sie den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb, bietet umfassende Informationsdienstleistungen rund um das Wettbewerbsrecht, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und setzt als Hüter des Wettbewerbs die Spielregeln im Markt – notfalls per Gericht - durch. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 600 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 10.01.2008

Aktuelle Urteile aus dem Wettbewerbsrecht

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Dokument-Nr.: 5421 Dokument-Nr. 5421

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