wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 10. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.04.1991
16 O 190/89 -

Verletzung während Kreuzfahrt aufgrund hin- und herschlagender Tür: Keine Verkehrs­sicherungs­pflicht­verletzung des Reiseveranstalters aufgrund fehlender Magnetarretierung der Tür

Verletzungen während starken Seegangs gehören zu den typischen Gefahren einer Seereise

Verletzt sich der Passagier eines Kreuzfahrtschiffes während eines starken Sturms an der hin- und herschlagenden WC-Tür, so haftet dafür nicht der Reiseveranstalter. Eine Verkehrs­sicherungs­pflicht­verletzung aufgrund der fehlenden Magnetarretierung der Tür liegt nicht vor. Darüber hinaus gehören Verletzungen während eines starken Seegangs zu den typischen Gefahren einer Seereise. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Passagierin eines Kreuzfahrtschiffs wollte in einer Nacht während eines starken Sturms die Toilette ihrer Kabine aufsuchen. Aufgrund des starken Seegangs kam die Passagierin jedoch beim Öffnen der Toilettentür zu Fall. Als sie versuchte sich an den Türrahmen festzuhalten, schlug die Tür wieder zu und quetschte dabei ihren Daumen ein. Aufgrund der dadurch erlittenen Verletzungen klagte die Passagierin gegen die Reiseveranstalterin auf Zahlung von Schmerzensgeld. Sie meinte, die Tür hätte durch eine Magnetarretierung gesichert sein müssen.

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld

Das Landgericht Düsseldorf entschied gegen die Passagierin. Ihr stehe kein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Denn der Reiseveranstalterin sei keine Verkehrssicherungspflichtverletzung anzulasten.

Pflicht zum Arretieren der Tür bestand nicht

Da das Kreuzfahrtschiff unter panamaischer Flagge fuhr und es in Panama keine Vorschrift gab, die eine Türarretierung vorschreibt, habe die Reiseveranstalterin nach Auffassung des Landgerichts auch nicht für eine Arretierung sorgen müssen. Ohnehin biete eine Magnetarretierung nach Aussage eines Sachverständigen bei schwerem Seegang keinen hundertprozentigen Schutz gegen das Hin- und Herschlagen der Türen. Es gebe keine Sicherheitseinrichtung, die ein Auf- und Zuschlagen der Türen bei schwerem Seegang verhindern kann.

Verletzungen gehörten zu typischen Risiken einer Seefahrt

Darüber hinaus haben sich in den Verletzungen der Passagierin nach Ansicht des Landgerichts die typischen Gefahren einer Seereise realisiert. Es liege auf der Hand, dass es aufgrund der Schlingerbewegungen des Schiffs bei hohem Wellengang schnell zu Verletzungen kommen kann. Wer an einer Reise teilnimmt, müsse solche typischen Risiken hinnehmen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2014
Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (zt/MDR 1992, 351/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht | Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1992, Seite: 351
MDR 1992, 351

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17896 Dokument-Nr. 17896

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17896

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?