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Landgericht Darmstadt, Urteil vom 04.04.1984
7 S 397/83 -

Feuchtigkeitsschäden an Isolierglasfenstern berechtigten zur Mietminderung

Erheblicher Mangel lag vor

Entstehen durch eintretende Feuchtigkeit Schäden an isolierverglasten Doppelfenstern, so berechtigt dies zur Mietminderung. Dies hat das Landgericht Darmstadt entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall drang ständig Feuchtigkeit zwischen den Scheiben und machte diese blind. Daraufhin minderte der Mieter den Mietzins.

Wohnwert war gemindert

Das Amtsgericht entschied zu Gunsten des Mieters. Aufgrund des erheblichen Mangels, war der Mieter zur Mietminderung berechtigt. Wenn auch die Feuchtigkeit mit der Zeit verdunstete, blieben doch dauerhafte Schlieren zwischen den Scheiben zurück. Das Gericht erschien es als nicht zweifelhaft, dass das den Wohnwert minderte.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2012
Quelle: Landgericht Darmstadt, ra-online (zt/WuM 1985, 260/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Fenster | Isolierglasscheiben | Mietmangel | Mietmängel | Mietminderung | Miete mindern
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1985, Seite: 260
WuM 1985, 260

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14195 Dokument-Nr. 14195

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