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Landgericht Coburg, Urteil vom 07.03.2012
- 13 O 259/10 -
Knochenbruch der Mutter: Tochter verlangt Schadenersatz von Klinik
Klägerin wirft Pflegekräften Fehlverhalten vor
Nur aus der Verletzung einer Person kann man nicht zwingend auf fehlerhaftes Verhalten anderer Personen schließen. Auch wenn es für nahe Angehörige schwierig ist, sind manche Krankheitsverläufe dem Schicksal geschuldet. Dies entschied das Landgericht Coburg.
In dem zugrunde liegenden Fall setzten im Oktober 2008 zwei Pflegekräfte die Mutter der Beklagten im Krankenzimmer um. Dabei kam es zu einem Bruch des rechten Oberarms. Der Bruch wurde erst zwei Tage später bei einer Computertomographie festgestellt, weil eine Röntgenaufnahme einen Tag später den Bruch nicht erkennen ließ. Die betagte Patientin wurde dann noch im Klinikum weiterbehandelt bis sie etwa zwei Monate später entlassen wurde und kurz darauf verstarb.
Klägerin macht Pflegekräfte für den Knochenbruch ihrer Mutter verantwortlich
Ihre Tochter und Erbin verklagte das Klinikum auf 10.000 Euro Schmerzensgeld. Das Umsetzen ihrer Mutter sei nicht sachgerecht abgelaufen, so dass es zum Bruch des rechten Oberarms gekommen sei. Deswegen wollte die Klägerin Schmerzensgeld, welches ihrer Mutter zugestanden hätte. Die
Mutter litt an an einer massiven Osteoporose
Das beklagte Klinikum trägt vor, dass die Mutter der Klägerin beim Umsetzen von beiden Seiten jeweils von einer
Laut Gutachten lag kein Behandlungsfehler vor
Nach Anhörung einer der Pflegekräfte und Einholung eines Gutachtens stellte das Landgericht Coburg fest, dass keinerlei Anhaltspunkte für ein pflichtwidriges Vorgehen der beiden Pflegekräfte erkennbar sei. Der vom Gericht als Sachverständiger bestimmte Medizinprofessor stellte fest, dass der Bruch des Oberarms angesichts der massiven
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2012
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
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Dokument-Nr. 14157
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