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Landgericht Berlin, Urteil vom 16.06.1986
- 61 S 379/85 -
Mieter müssen Abflusssieb auf ihrem Balkon reinigen
Mieter tragen für die gemietete Wohnung eine Obhutspflicht
Mieter müssen Sorge dafür tragen, dass Regenwasser von ihrem Balkon abfließen kann. Daher sind sie auch verpflichtet, regelmäßig das Abflusssieb auf ihrem Balkon zu säubern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden stritten Mieter und Vermieter um Schadenersatzansprüche wegen eines Wasserschadens. In der Nacht vom 3. auf den 4. Mai 1984 hatte es heftig geregnet. Die Wassermengen führten zu einer
Mieter sind obhutspflichtig
Das Landgericht führte jedoch aus, dass Mieter grundsätzlich für ihre Wohnung obhutspflichtig seien. Hieraus folge die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass Regenwasser von ihrem
Landgericht kann keine schuldhafte Verletzung der Obhuts- und Anzeigepflicht feststellen
Im konkreten Fall konnte das Landgericht Berlin aber nicht feststellen, ob die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (vt/pt)
- Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 11.10.1985
[Aktenzeichen: 2 C 278/85]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1987, Seite: 119 WuM 1987, 119 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 1987, Seite: 335 ZMR 1987, 335
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Dokument-Nr. 13639
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