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Landgericht Augsburg, Urteil vom 30.07.2014
- 21 O 4589/13 -
Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassen wegen negativer Online-Bewertung setzt Beweis der Unwahrheit der in Bewertung enthaltenen Behauptungen voraus
Verlagerung der Beweislast auf Käufer bei ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen
Einem Online-Händler steht ein Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassen wegen einer negativen Online-Bewertung nur zu, wenn er nachweist, dass die in der Bewertung enthaltenen Behauptungen unwahr sind. Die Beweislast kann auf den Käufer verlagert werden, wenn die Tatsachenbehauptungen ehrenrührig sind. Dies hat das Landgericht Augsburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2013 erwarb ein Käufer von einem Online-Händler über eine Verkaufsplattform im Internet ein Insektenschutzfenster zur Selbstmontage. Nachträglich beschwerte sich der Käufer beim Online-Händler über die angebliche Fehlerhaftigkeit der Montageanleitung. Da der Online-Händler den Käufer nur vertröstete und hinhielt, wandte sich der Käufer an den Betreiber der Verkaufsplattform. Dieser erstattete dem Käufer den Kaufpreis zurück. Nachfolgend verfasste der Käufer eine negative
Kein Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassen
Das Landgericht Augsburg entschied gegen den Online-Händler. Diesem stehe weder ein Anspruch auf
Umkehr der Beweislast bei ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen
Zwar komme eine Verlagerung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2018
Quelle: Landgericht Augsburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25744
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