wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Augsburg, Urteil vom 30.07.2014
21 O 4589/13 -

Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassen wegen negativer Online-Bewertung setzt Beweis der Unwahrheit der in Bewertung enthaltenen Behauptungen voraus

Verlagerung der Beweislast auf Käufer bei ehrenrührigen Tatsachen­behauptungen

Einem Online-Händler steht ein Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassen wegen einer negativen Online-Bewertung nur zu, wenn er nachweist, dass die in der Bewertung enthaltenen Behauptungen unwahr sind. Die Beweislast kann auf den Käufer verlagert werden, wenn die Tatsachen­behauptungen ehrenrührig sind. Dies hat das Landgericht Augsburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2013 erwarb ein Käufer von einem Online-Händler über eine Verkaufsplattform im Internet ein Insektenschutzfenster zur Selbstmontage. Nachträglich beschwerte sich der Käufer beim Online-Händler über die angebliche Fehlerhaftigkeit der Montageanleitung. Da der Online-Händler den Käufer nur vertröstete und hinhielt, wandte sich der Käufer an den Betreiber der Verkaufsplattform. Dieser erstattete dem Käufer den Kaufpreis zurück. Nachfolgend verfasste der Käufer eine negative Bewertung über den Online-Händler, in dem er die Reaktion des Online-Händlers auf seine Beschwerde beschrieb. Daraufhin verlangte der Online-Händler die Löschung der Bewertung und drohte die Erstattung einer Anzeige an. Dies nahm wiederum der Betreiber der Verkaufsplattform zum Anlass den Online-Händler abzumahnen und sein Verkäuferkonto zu sperren. Der Online-Händler erhob schließlich gegen den Käufer Klage auf Schadensersatz und Unterlassen der negativen Bewertung.

Kein Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassen

Das Landgericht Augsburg entschied gegen den Online-Händler. Diesem stehe weder ein Anspruch auf Schadensersatz noch auf Unterlassen zu. Denn dies hätte den Nachweis vorausgesetzt, dass die von dem Käufer in der Bewertung verbreiteten Behauptungen falsch seien. Der Online-Händler habe also beweisen müssen, dass die Montageanleitung für das Insektenschutzfenster nicht fehlerhaft, sondern inhaltlich richtig gewesen sei. Diesen Nachweis habe der Online-Händler nicht erbracht.

Umkehr der Beweislast bei ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen

Zwar komme eine Verlagerung der Beweislast auf den Käufer bei der Verbreitung von ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen in Betracht, so das Landgericht. Die vom Käufer in das Portal eingestellte Bewertung sei aber keine ehrenrührige Tatsachenbehauptung.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2018
Quelle: Landgericht Augsburg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25744 Dokument-Nr. 25744

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25744

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung