Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 24.09.2020
- 10 Ta 114/20 -
Aussetzung eines Kündigungsrechtsstreits über Bestand eines durch Renteneintritt beendeten Arbeitsverhältnisses bis Ausgang des Strafverfahrens
Keine Anwendung der Vorschriften zur besonderen Prozessförderung im Kündigungsverfahren
Ein Rechtsstreit über die Wirksamkeit einer Kündigung wegen des Verdachts einer Straftat kann bis zum Ausgang des Strafverfahrens ausgesetzt werden, wenn das Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich durch den Renteneintritt des gekündigten Arbeitnehmers beendet worden wäre. In diesem Fall kommen die Vorschriften über die besondere Prozessförderung im Kündigungsverfahren nicht zur Anwendung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2018 wurde ein Arbeitnehmer wegen des Verdachts einer Straftat fristlos gekündigt. Hintergrund dessen war die Dieselaffäre. Dem Arbeitnehmer wurde vorgeworfen, an der Implantierung der Manipulationssoftware mitgewirkt zu haben. Gegen die Kündigung erhob der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht Braunschweig Kündigungsschutzklage. Im Rahmen des anschließenden Prozesses beantragte die Arbeitgeberin die
Arbeitsgericht wies Aussetzungsantrag zurück
Das Arbeitsgericht Braunschweig wies den Aussetzungsantrag zurück. Seiner Auffassung stehe der
Landesarbeitsgericht bejaht Aussetzung des Kündigungsverfahrens
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschied zu Gunsten der Arbeitgeberin. Die Voraussetzungen für einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2020
Quelle: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Braunschweig, Beschluss vom 27.03.2020
[Aktenzeichen: 6 Ca 244/18]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29399
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29399
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.