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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14.09.2011
- 3 Sa 597/11 -
Arbeitgeber darf ärztliches Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag fordern
Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Krankheitstag bedarf keiner besonderen Begründung
Ein Arbeitgeber ist berechtigt, von einem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer, bereits am ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln hervor.
In dem zu entscheidenden Fall hatte sich eine
Besonderer Anlass für Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Krankheitstag nicht erforderlich
Dies sah das Landgericht Köln jedoch anders. Ist ein
Das Verlangen des Arbeitgebers, eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2011
Quelle: Landesarbeitsgericht Köln/ra-online
- Hessisches LAG: Verspätete Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit kann eine ordentliche Kündigung rechtfertigen
(Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011
[Aktenzeichen: 12 Sa 522/10]) - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entschuldigt nicht immer Nichterscheinen zum Meldetermin bei Agentur für Arbeit oder ARGE/Jobcenter
(Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 10.11.2010
[Aktenzeichen: S 15 AS 3923/10 ER])
Jahrgang: 2012, Seite: 40 MDR 2012, 40
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Dokument-Nr. 12760
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