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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.05.2014
- 4 Sa 157/14 und 4 Sa 238/14 -
Kirchlicher Arbeitgeber - Konfessionslose Bewerberin hat keinen Anspruch auf Entschädigung bei erfolgloser Bewerbung
Ungleichbehandlung im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nach § 9 AGG gerechtfertigt
Ein kirchlicher Arbeitgeber darf die Besetzung einer Referentenstelle von der Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche abhängig machen und ist nicht zur Zahlung einer Entschädigung an eine nicht berücksichtigte konfessionslose Bewerberin verpflichtet. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit ein gegenteiliges Urteil des Arbeitsgerichts Berlin aufgehoben.
Der Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens - ein Werk der Evangelischen
LAG: Kirche durfte konfessionslose Bewerber unberücksichtigt lassen
Das Landesarbeitsgericht hat - anders als noch das Arbeitsgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - angenommen, dass die Klägerin nicht zu Unrecht wegen ihrer Religion benachteiligt werde; ihr stehe daher eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2014
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 18312
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