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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.03.2017
2 Sa 122/17 -

Ablehnung eines Bewerbers für ein Lehramt aufgrund fehlender charakterlicher Eignung

Verurteilung wegen Betruges kann Jobangebot kosten

Ein zunächst ausgewählter Bewerber auf eine Arbeitsstelle als Lehrer hat keinen Anspruch auf Einstellung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt.

Im hier zu entscheidenden Fall hat das Land Berlin dem Bewerber eine Einstellung als Lehrer in Aussicht gestellt, diese aber nach Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses abgelehnt. In dem erweiterten Führungszeugnis des Bewerbers ist ein Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten aufgeführt. Nach diesem rechtskräftigen Strafbefehl wurde der Bewerber wegen versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er ohne gültigen Fahrschein S-Bahn gefahren und bei der Fahrscheinkontrolle einen verfälschten Fahrschein vorgezeigt habe.

Keine rechtsverbindliche Zusage

Das Gericht hat entschieden, damit fehle dem Bewerber die für eine Einstellung als Lehrer gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz erforderliche charakterliche Eignung. Eine rechtsverbindliche Zusage einer Einstellung sei entgegen der Auffassung des Bewerbers nicht erfolgt.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2017
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ ra-online

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Kommentare (5)

 
 
klartext schrieb am 06.04.2017

@M.Frank,

Sehe ich ähnlich. Es ist zwar um an solch entscheidender Stelle in der Gesellschaft tätig zu sein schon eine gewisse charakterliche Eignung vorzuschreiben, doch ob das Land Berlin hier den Sachverhalt ausreichend geprüft hat, lässt sich dem Bericht nicht entnehmen. War es eine Einzeltat in einem sonst tadellosen Lebenslauf oder wusste das Land noch 3 anderen Fällen, wo Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt wurden? Hatte man die Möglichkeit einer psychologischen Begutachtung angeboten?

Es ist wohl immer ein möglichst breites Betrachtungsfeld anzulegen, was auf einer Internetseite vielleicht nicht immer möglich ist.

Aber grundsätzlich stimme ich mit Ihnen völlig überein, dass dieser Fehltritt eines Menschen, der ansonsten auf seinen Beruf hin sein Leben ausgerichtet hat, kein Grund sein kann und darf, um ihn abzulehnen. Gerade die eigene Erfahrungund Reflexion darüber, die er mit seinem Rechtsverstoss gemacht hat, könnten seine pädagogischen Qualitäten noch erweitert haben.

Fazit: Die Art, mit der bei uns in Behörden, Justiz und Verwaltung Vorschriften und Erlasse zur Anwendung kommen, hat etwas willkürlich Anmutendes. Da gibt es schwerverbrecher, bei denen man psychologische Gutachten akzeptiert, um sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren und offensichtlich andere Fälle, in denen eine vergleichsweise Bagatelle, wenn man bedenkt, dass es anderswo Anweisungen gibt, Flüchtlinge beim Schwarzfahren erst gar nicht zu belangen.

Tja, was ist schon Recht, was Gerechtigkeit.

;-)

klartext antwortete am 06.04.2017

sorry, da fehlte noch was:

...in denen eine vergleichsweise Bagatelle, wenn man bedenkt, dass es anderswo Anweisungen gibt, Flüchtlinge beim Schwarzfahren erst gar nicht zu belangen, den Lebensplan eines jungen Menschen zunichte machen können.

klartext antwortete am 06.04.2017

sorry, da fehlte noch was:

...in denen eine vergleichsweise Bagatelle, wenn man bedenkt, dass es anderswo Anweisungen gibt, Flüchtlinge beim Schwarzfahren erst gar nicht zu belangen, den Lebensplan eines jungen Menschen zunichte machen können.

klartext antwortete am 06.04.2017

sorry, da fehlte noch was:

...in denen eine vergleichsweise Bagatelle, wenn man bedenkt, dass es anderswo Anweisungen gibt, Flüchtlinge beim Schwarzfahren erst gar nicht zu belangen, den Lebensplan eines jungen Menschen zunichte machen können.

M..Frank schrieb am 05.04.2017

Wie war das doch gleich noch: jeder hat eine 2. Chance verdient?

Vielleicht ist er genau der richtige Lehrer, weil er sich jetzt mit Gesetzen und damit auskennt, was einem geschieht, wenn man sich nicht an geltendes Recht hält und er könnte seine Schülerinnen und Schüler davor warnen oder sogar bewahren, genauso einen Fehler zu begehen.

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