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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.09.2012
- 3 K 1740/10 -
Entfernungspauschale: FG Rheinland-Pfalz äußert Zweifel an Cockpit als regelmäßige Arbeitsstelle eines Piloten
Gericht wendet dennoch neue BFH Rechtsprechung zur Arbeitsstätte eines Piloten an
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat hinsichtlich der Frage der regelmäßigen Arbeitsstätte eines Piloten zwar die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs befolgt und erklärt, dass der Heimatflughafen bei einem Piloten nicht mehr als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen ist. Das Finanzgericht hat diese Auffassung jedoch zugleich wieder in Frage gestellt und die Revision zugelassen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist von Beruf
Kläger beantragt Flughafen Frankfurt nicht mehr als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen
Nachdem der Bundesfinanzhof im Jahre 2011 seine bisherige Rechtsprechung zur regelmäßigen Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers dahin geändert hatte, dass ein Arbeitnehmer nur noch eine
Abzug der Fahrtkosten vom und zum Flughafen nicht auf Entfernungspauschale beschränkt
Die Klage war in diesem Streitpunkt (zwar) erfolgreich. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, dass verfahrensrechtlich von einer zulässigen Klageerweiterung auszugehen sei. Eine Anfechtungsklage gegen einen Einkommensteuerbescheid sei regelmäßig auch insoweit möglich, als sie nach Ablauf der Klagefrist erweitert werde. Der Sonderfall, dass ein Kläger eindeutig zu erkennen gegeben habe, er wolle von einem weitergehenden Klagebegehren absehen, liege hier nicht vor. Weiter sei der Bundesfinanzhof im Jahre 2011 von seiner früheren Rechtsprechung abgerückt, nach der der Heimatflughafen eines Piloten als seine
Heimatflughafen ist in der Regel auch regelmäßig Ziel und Abschluss der Flugtätigkeit eines Piloten
Obwohl das Finanzgericht Rheinland-Pfalz der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs folgte, ließ es - mit ausführlicher Begründung - die Revision zu: Sinn und Zweck der Abzugsbeschränkung durch den Ansatz der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2012
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Kehrbezirk eines Schornsteinfegers stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte dar
(Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2012
[Aktenzeichen: 7 K 982/12 E,G]) - Bundesfinanzhof zu Übernachtungskosten und regelmäßigen Arbeitsstätten von LKW-Fahrern
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.03.2012
[Aktenzeichen: VI R 48/11])
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Dokument-Nr. 14535
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