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Finanzgericht Münster, Urteil vom 14.10.2015
- 9 K 399/15 -
Erhebung der Zweitwohnungssteuer in Münster rechtmäßig
Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer mit höherrangigem Landesrecht vereinbar
Das Verwaltungsgericht Münster hat die Klage eines mit Nebenwohnsitz in Münster gemeldeten Klägers abgewiesen, der sich gegen die Erhebung der Zweitwohnungssteuer durch die Stadt Münster gewendet hatte.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte sich gegen die Erhebung der
Zweitwohnungssteuer ist örtliche Aufwandsteuer
Das Finanzgericht Münster folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Satzung der Stadt Münster über die Erhebung einer
Als Zweitwohnung gemeldete Wohnung erfülle Besteuerungsvoraussetzungen
Die Steuersatzung greife auch nicht in das Recht ein, nicht wegen seiner Heimat benachteiligt zu werden. Der Kläger könne seine Verbundenheit zu seiner Heimatstadt in jeder in Betracht kommenden Weise zum Ausdruck bringen. Die finanzielle Belastung mit einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2015
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
- Bayerischer VGH: Zweitwohnungssteuer bei gleichzeitiger Nutzung als Erst- und Zweitwohnung nicht zu beanstanden
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 05.08.2011
[Aktenzeichen: 4 BV 10.1509]) - Zweitwohnungssteuer auch bei Eigennutzungsmöglichkeit von 14 Tagen
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 11.06.2010
[Aktenzeichen: 4 B 09.2092]) - Auch "Gartenhütte" kann Zweitwohnungssteuer unterliegen
(Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 13.06.2013
[Aktenzeichen: 8 K 907/12.GI])
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Dokument-Nr. 21775
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