Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Münster, Urteil vom 07.06.2017
- 8 K 3992/14 GrE -
Zusammenlegung von Kirchengemeinden kann Grunderwerbsteuer auslösen
Verfassungsrechtlich geschütztes Selbstbestimmungsrecht befreit Kirchen nicht von allgemein geltenden (Steuer-)Gesetzen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Vereinigung mehrerer Kirchengemeinden zu einer neuen Gemeinde Grunderwerbsteuer auslöst, wenn zum Vermögen der Kirchengemeinden Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft gehörten und die neue Gemeinde infolge der Zusammenlegung sämtliche Anteile an dieser Kapitalgesellschaft erwirbt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine Kirchengemeinde, wurde durch bischöfliche Urkunde neu errichtet und entstand durch die
Erwerb aller Anteile an grundbesitzender Kapitalgesellschaft ist grunderwerbsteuerpflichtig
Die hiergegen erhobene Klage wies das Finanzgericht Münster ab. Durch den Übergang des Vermögens der einzelnen Kirchengemeinden hätten sich alle Anteile an der grundbesitzenden
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2017
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24558
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24558
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.