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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Grunderwerbsteuer“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.05.2023
- II R 24/21 -

Grunderwerbsteuer bei Zusammenlegung und Neuerrichtung von Kirchengemeinden

Zusammenlegung und Neuerrichtung einer Kirchengemeinde löst Grunderwerbsteuer aus

Entsteht durch die Zusammenlegung von mehreren Kirchengemeinden eine neue Kirchengemeinde, wird hierdurch Grunderwerbsteuer ausgelöst, wenn die ursprünglichen Kirchengemeinden Anteile an grundbesitzenden GmbHs hielten und diese GmbH-Beteiligungen nach der Zusammenlegung sich alle in der Hand der neu errichteten Kirchengemeinde befinden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass dies auch dann gilt, wenn die grundbesitzenden GmbHs caritative Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Altenheime betreiben.

Die Klägerin, eine Kirchengemeinde mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, wurde aufgrund Dekrets des zuständigen Bischofs durch die Vereinigung verschiedener Kirchengemeinden errichtet. Die vereinigten Kirchengemeinden waren ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das gesamte Vermögen der ursprünglichen Kirchengemeinden einschließlich der Beteiligungen an den grundbesitzenden GmbHs wurde der Klägerin zugeführt. Das Finanzamt (FA) hielt diesen Vorgang für grunderwerbsteuerbar und erließ einen entsprechenden Feststellungsbescheid über die Besteuerungsgrundlagen.Der BFH bestätigte die Auffassung... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.09.2022
- II R 32/20 -

Grunderwerbsteuer bei Erwerb gemeindeeigener Grundstücke

Ablösungsabrede nur öffentlich-rechtlich zulässig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei dem Erwerb eines unerschlossenen Grundstücks von einer erschließung­spflichtigen Gemeinde die Grunderwerbsteuer regelmäßig nur auf den Preis für das unerschlossene Grundstück zu zahlen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber sich vertraglich verpflichtet, für die künftige Erschließung einen bestimmten Betrag an die Gemeinde zu zahlen.

Die Klägerin erwarb von der erschließungspflichtigen Gemeinde einen Miteigentumsanteil an einem unbebauten und unerschlossenen Grundstück. In dem Kaufvertrag waren Entgelte für das Grundstück und für die künftige Erschließung jeweils gesondert ausgewiesen.Der BFH hat unter Hinweis auf sein Urteil vom 15.03.2001 entschieden, dass ein solcher Vertrag regelmäßig in... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.02.2022
- II R 45/19 -

Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Grundstücks mit Weihnachts­baum­bepflanzung

Weihnachts­baum­bepflanzung stellen keine wesentlichen Bestandteile eines Grundstücks dar

Wer ein Grundstück mit aufstehender Weihnachts­baum­kultur erwirbt, hat für den Teil des Kaufpreises, der auf die Bäume entfällt, keine Grunderwerbsteuer (GrESt) zu entrichten. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Im Streitfall erwarb der Kläger Grundbesitz mit angepflanzten Weihnachtsbäumen, die zu gegebener Zeit gefällt werden sollten. Die Gegenleistung für den Aufwuchs war im Vertrag gesondert ausgewiesen. Das Finanzamt setzte für den gesamten Kaufpreis GrESt fest. Die Klage hatte Erfolg. Das Finanzgericht (FG) hielt die Bäume für sog. Scheinbestandteile und bezog den entsprechenden Kaufpreisanteil... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.09.2021
- V ZR 272/19 -

BGH: Nach gescheitertem Grundstückskauf umfasst Schadens­ersatz­anspruch auch Maklerprovision und Grunderwerbssteuer

Bestehende Ersatzansprüche gegenüber Dritten unerheblich

Scheitert ein Grundstückskauf wegen einer Pflichtverletzung des Verkäufers, so umfasst der Schadens­ersatz­anspruch des Käufers auch die gezahlte Maklerprovision und Grunderwerbssteuer. Dass die Maklerprovision vom Makler und die Grunderwerbssteuer vom Finanzamt zurückgefordert werden kann, ist dabei unerheblich. Diese Ansprüche müssen vom Käufer an den Verkäufer abgetreten werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2014 scheiterte ein Grundstückskauf in Bayern, weil die Käuferin aufgrund einer arglistigen Täuschung des Verkäufers den Kaufvertrag angefochten hatte. Sie klagte nachfolgend gegen den Verkäufer auf Zahlung von Schadensersatz. Dabei ging es unter anderem um den Ersatz der gezahlten Provision an den Makler in Höhe von 25.000 € sowie... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 14.11.2019
- 8 K 168/19 GrE -

Zusammen mit Grundstücken erworbene Weihnachts­baum­kulturen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer

Weihnachtsbäume sind kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks

Werden Weihnachts­baum­kulturen zusammen mit dem Grundstück erworben, unterliegt nur der das Grundstück betreffende Teil des Kaufvertrags der Grunderwerbsteuer. Der Kauf der Weihnachtsbäume ist grund­erwerb­steuer­frei. Denn die Weihnachtsbäume sind kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, sondern nur sogenannter Scheinbestandteil. Dies entschied das Finanzgericht Münster.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte ein Grundstück mit darauf stehendem Aufwuchs erworben. Im Kaufvertrag war der Kaufpreis in einen Betrag für Grund und Boden und einen (nach einem Berechnungsschema errechneten) Betrag für Weihnachtsbaumkulturen aufgeteilt worden. Der Beklagte setzte Grunderwerbsteuer fest und zog dabei als Bemessungsgrundlage den Gesamtkaufpreis einschließlich... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Urteil vom 08.11.2017
- 5 K 2938/16 -

FG zur Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Immobilie inkl. gebrauchten Gegenständen

Zu hoch angesetzter Preis für bewegliche Gegenstände vom Finanzamt nachzuweisen

Werden zusammen mit einer Immobilie gebrauchte bewegliche Gegenstände verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies gilt für Gegenstände die werthaltig sind, und wenn keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise bestehen. Dies hat das Finanzgericht Köln in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im hier zu entscheidenden Fall hatten die Kläger ein Einfamilienhaus für 392.500 Euro erworben und im notariellem Kaufvertrag vereinbart, dass von dem Kaufpreis 9.500 Euro auf die mitverkaufte Einbauküche und Markisen entfielen.Das Finanzamt erhob auch auf diesen Teilbetrag Grunderwerbsteuer, weil es den für die gebrauchten Gegenstände vereinbarten Preis für zu hoch... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 07.06.2017
- 8 K 3992/14 GrE -

Zusammenlegung von Kirchengemeinden kann Grunderwerbsteuer auslösen

Verfassungs­rechtlich geschütztes Selbst­bestimmungs­recht befreit Kirchen nicht von allgemein geltenden (Steuer-)Gesetzen

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Vereinigung mehrerer Kirchengemeinden zu einer neuen Gemeinde Grunderwerbsteuer auslöst, wenn zum Vermögen der Kirchengemeinden Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft gehörten und die neue Gemeinde infolge der Zusammenlegung sämtliche Anteile an dieser Kapitalgesellschaft erwirbt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine Kirchengemeinde, wurde durch bischöfliche Urkunde neu errichtet und entstand durch die Zusammenlegung von insgesamt neun Pfarreien und Kirchengemeinden. Zwei dieser Kirchengemeinden waren gemeinsam die einzigen Gesellschafter einer GmbH, zu deren Vermögen Grundbesitz gehörte. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass die Zusammenlegung... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.05.2016
- II R 39/14 -

Keine Änderung der Grunderwerbsteuer bei Insolvenz des Käufers

Ausfall der Kaufpreisforderung durch Insolvenz führt nicht zur Änderung der Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass beim Grundstückskauf der Ausfall der Kaufpreisforderung aufgrund einer Insolvenz des Käufers nicht zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer führt.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine GmbH im Jahr 1998 eine zuvor landwirtschaftlich genutzte Fläche erworben, die sie erschließen und in einzelne Baugrundstücke aufgeteilt weiterverkaufen wollte. Der Kaufpreis betrug insgesamt 6.897.700 DM und war bis zum Abverkauf der einzelnen Baugrundstücke gestundet. Der bis zum 31. Dezember 2006 noch nicht fällig gewordene Restkaufpreis... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.02.2014
- II R 46/12 -

Grunderwerbssteuer: Erbengemeinschaft als selbstständiger Rechtsträger

Vereinigen sich mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft wird diese grund­erwerbsteuer­rechtlich so behandelt, als habe die Erbengemeinschaft das Grundstück von der Gesellschaft erworben

Eine Erbengemeinschaft kann selbstständiger Rechtsträger im Sinne des Grund­erwerbs­steuerrechts sein. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Im vorliegenden Streitfall ging es nicht um den Erwerb eines Grundstücks, sondern um die Erfüllung eines der im Grunderwerbsteuerrecht gesondert geregelten Ersatztatbestände. § 1 Abs. 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) erfasst Rechtsvorgänge auf gesellschaftsrechtlicher Ebene, die ihrer wirtschaftlichen Bedeutung nach dem Erwerb eines Grundstücks gleichstehen. Mit dem Erwerb von... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.11.2013
- II R 38/12 -

BFH zu den Voraussetzungen für anfallende Grunderwerbsteuer bei Grundstücks­schenkungen

Anfallen der Grunderwerbsteuer für Wert des Wohnrechts hängt von familiärem Verhältnis des Schenkers zum Beschenkten ab

Der Bundesfinanzhof hat sich mit den Folgen befasst, die sich für die Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer ergeben, wenn der Eigentümer ein Grundstück verschenkt und sich dabei ein Wohnrecht auf Lebenszeit an dem Grundstück vorbehält. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Wert des Wohnrechts, der unter bestimmten Voraussetzungen der Grunderwerbsteuer unterliegt, höher sein kann als der Wert des Wohnrechts, der bei der Berechnung der Schenkungsteuer abgezogen wurde.

Bei der Bemessung der Schenkungsteuer ist der Wert des Wohnrechts vom gesondert festgestellten Grundstückswert abzuziehen. Insoweit vermindert sich die festzusetzende Schenkungsteuer. Der Wert des Wohnrechts hängt dabei vom Jahreswert des Wohnrechts und der statistischen Lebenserwartung des Schenkers ab. Der Jahreswert des Wohnrechts wiederum wird gesetzlich begrenzt auf höchstens den... Lesen Sie mehr



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