Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Münster, Urteil vom 08.03.2012
- 2 K 2608/09 E -
Ausländischer Spendenempfänger muss gemeinnützig sein
Spendenempfänger muss nach nationalem Recht Anforderungen an eine gemeinnützige Einrichtung erfüllen
Eine Sachspende an einen ausländischen Empfänger kann nur dann als Sonderausgabe geltend gemacht werden, wenn der Spendenempfänger die nach nationalem Recht geltenden Anforderungen an eine gemeinnützige Einrichtung erfüllt. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall machte der Kläger Sachspenden an ein portugiesisches
Das im ersten Rechtszug ergangene Urteil, das die Auffassung des Finanzamts bestätigte, hob der Bundesfinanzhof auf (Urteil vom 27. Mai 2009, Az. X R 46/05), nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 27. Januar 2009 die Versagung der Spende als Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt hatte.
Vorgelegte Spendenbescheinigungen enthielten keinen Nachweis über Verwendung der Sachspenden zur Förderung gemeinnütziger Zwecke
Im zweiten Rechtszug hatte das Finanzgericht Münster nun zu prüfen, ob der Spendenempfänger nach nationalem Recht die Anforderungen an eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2012
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13496
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13496
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.