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Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 21.10.2020
- 4 K 1644/18 -
Gestaltungsmissbrauch: Beteiligungs- und Darlehensgeschäfte innerhalb eines Konzerns zur Umgehung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf mehrerer Flugzeuge nach Ablauf der Leasingdauer
Hessisches Finanzgericht zum Körperschaftssteuergesetz
Gegenläufige, einem Gesamtplan folgende Beteiligungs- und Darlehensgeschäfte, die nur dazu dienen, einen steuerlichen Verlust zu kreieren, um die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen (hier: aus dem Verkauf von Flugzeugen nach Ablauf der Leasingdauer) zu umgehen und die sich bei einer Gesamtbetrachtung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis ausgleichen (sog. wirtschaftliches Nullsummenspiel), sind als Gestaltungsmissbrauch zu qualifizieren. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.
Geklagt hatte eine zu einem Bankkonzern gehörende Kapitalgesellschaft, welcher das Finanzamt die Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung von Wandelanleihen versagt hatte. Den Verlust erklärte die Klägerin, da sie den gleichhohen Gewinn aus dem
Wirtschaftliches Nullsummenspiel
In dem gewählten Gestaltungsmodell sollten durch gegenläufige wechselseitige Darlehens- und Wandelanleihegeschäfte innerhalb des Konzerns, die sich im wirtschaftlichen Ergebnis gegenseitig neutralisierten (wirtschaftliches Nullsummenspiel), zum einen Betriebsausgaben durch einen Verlust aus dem
Verlust waren nicht steuermindernd zu berücksichtigen
Das Finanzgericht hat die Klage abgewiesen. Er hat die Gestaltung zur Umgehung der Besteuerung der
Gestaltungsmissbrauch bei gezielter Erwirkung von steuerlichem Verlust
Zum anderen hat der Senat das Urteil damit begründet, dass vorliegend eine als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2021
Quelle: Hessisches Finanzgericht, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29826
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