wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 15.12.2004
2 K 292/03 -

Keine Zusammenveranlagung bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern

In einer aktuellen Entscheidung hatte sich das Niedersächsische Finanzgericht mit der Frage zu befassen, ob der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gem. §§ 26, 26 b EStG für Zwecke der Einkommensteuer die Zusammenveranlagung mit seinem gleichgeschlechtlichen Lebenspartner beanspruchen kann. Hilfsweise begehrte der Kläger den Abzug des - fiktiv geschuldeten - Unterhalts gem. § 33 a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung.

Der 2. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat die Klage mit Urteil vom 15.12.2004 abgewiesen (Az.: 2 K 292/03).

Gleichgeschlechtliche Lebenspartner könnten nach dem Gesetzeswortlaut nicht zusammen veranlagt werden, da sich die Regelung nur auf "Ehegatten" beziehe. Unter dem Begriff "Ehe" sei nur die rechtlich verbindliche Lebensgemeinschaft zwischen Frau und Mann zu verstehen. Auch im Wege einer sog. verfassungskonformen Auslegung könne das Ehegattensplitting nicht auf die eingetragene Lebenspartnerschaft übertragen werden. Einer solchen Auslegung stehe der eindeutige Gesetzeswortlaut entgegen. Schließlich sei auch der Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) nicht verletzt. Es liege vielmehr innerhalb des dem Gesetzgeber obliegenden Entscheidungsspielraumes, zu bestimmen, welche Lebensgemeinschaften steuerlich begünstigt werden sollten.

Ein (erhöhter) Abzug von Unterhaltsleistungen gem. § 33 a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung war nach Auffssung des Niedersächsischen FG ebenfalls nicht möglich. Dieser scheiterte an der Höhe der Einkünfte und Bezüge des Lebenspartners.

Der Kläger hat gegen das Urteil Revision eingelegt, die beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. III R 12/05 anhängig ist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2005
Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen FG vom 09.03.2005

Aktuelle Urteile aus dem Eingetragene Lebenspartnerschaft | Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 832 Dokument-Nr. 832

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil832

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung