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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Homo-Ehe“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 02.10.2020
- 2 UF 185/19 -
Umgangsrecht mit Kind der Lebenspartnerin nach Trennung aufgrund enger Bindung
Bestehen einer Lebens- und Erziehungsgemeinschaft
Nach der Trennung kann einer Lebenspartnerin gemäß § 1685 Abs. 2 BGB ein Umgangsrecht mit dem Kind der anderen Partnerin zu stehen, wenn die Lebenspartnerin eine enge Bezugsperson für das Kind ist. Entscheidend kommt es auf das Bestehen einer Lebens- und Erziehungsgemeinschaft an. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während des Bestehens einer Lebenspartnerschaft zwischen zwei Frauen, bekam einer der Partnerinnen sowohl im Jahr 2017 als auch im Jahr 2018 ein Kind. Die Kinder wurden im Rahmen einer ohne Hilfe medizinischer Fachkräfte durchgeführten Insemination gezeugt. Nach der Geburt nahmen beide Partnerinnen Erziehungs- und Betreuungsaufgaben war. Im September 2018 trennte sich das Paar. Nachdem die Mutter der Kinder noch mehrmals ihre Ex-Partnerin um Hilfe bei der Kindesbetreuung bat, verweigerte sie ab Januar 2019 den Umgang mit den Kindern. Die Ex-Partnerin beantragte daraufhin beim Amtsgericht Goslar die Einräumung... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.12.2019
- 1 BvR 3087/14 -
Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
Verfassungsbeschwerde erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes stattgegeben, der in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt, für den aber eine Zusatzrente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) wie für ledige Versicherte berechnet worden war. Zwar waren die Fachgerichte zutreffend davon ausgegangen, dass verpartnerte Versicherte bei der Berechnung der Zusatzrente so zu behandeln sind wie Verheiratete. Doch durfte dies nicht von einem Antrag abhängig gemacht werden, da verpartnerte Versicherte damals nicht erkennen konnten, dass sie diesen Antrag hätten stellen müssen. Weder bezog sich die Antragsregel auf sie noch hielt die damals herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Fachliteratur eine Gleichstellung für geboten. Die formal gleiche Anforderung, einen Antrag auf eine günstigere Berechnung der Zusatzrente zu stellen, führt in diesem Fall zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung. Sie ist rückwirkend zu beseitigen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes erhalten nach Renteneintritt regelmäßig eine Zusatzversorgung über die VBL. Diese wurde bei Eheleuten nach deren günstigeren Steuerklasse berechnet, wenn sie nach § 56 Abs. 1 Satz 4 der Satzung der VBL in der damals geltenden Fassung (VBLS a. F.) einen entsprechenden Antrag stellten.... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 31.07.2018
- 1 K 92/18 -
Ehe für Alle: Splittingtarif rückwirkend für alle Jahre seit 2001 möglich
Änderung bestandskräftiger Bescheide infolge einer Gesetzesänderung bedarf keiner ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung
Das Finanzgericht Hamburg hat der Klage eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares stattgegeben, das die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer begehrte, und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2001.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatten nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz) am 1. August 2001 im Jahr 2001 eine Lebenspartnerschaft begründet, die sie nach Inkrafttreten des Eheöffnungsgesetzes (EheöffnungsG) im November 2017 in eine Ehe umwandelten. Nach der gesetzlichen Regelung ist der Tag der Begründung... Lesen Sie mehr
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Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 04.01.2017
- L 3 AS 1222/15 NZB -
Transsexuelle Person kann Partner oder Partnerin einer Bedarfsgemeinschaft sein
Bildung einer Partnerschaft aufgrund Möglichkeit der Heirat oder der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Da eine transsexuelle Person eine Ehe und eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen kann, kann sie auch Partner oder Partnerin einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3 c) SGB II sein. Dies hat das Landessozialgericht Sachsen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen zwei Frauen und dem Jobcenter Streit über die Höhe des Arbeitslosengeldes II. Das Jobcenter vertrat die Ansicht, dass beide Frauen eine Partnerschaft und somit eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Eine der Frauen war transsexuell. Die beiden Frauen meinten, dass Transsexuelle keine Bedarfsgemeinschaft bilden können. Eine Partnerschaft bestehe... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.07.2016
- XII ZB 609/14 -
BGH: Führen eines Ehenamens ist für gleichgeschlechtliche Paare nicht möglich
In Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe ist nach deutschem Recht eine Lebenspartnerschaft
Hat ein gleichgeschlechtliches Paar im Ausland eine Ehe geschlossen, so ist dies nach deutschem Recht als Lebenspartnerschaft zu werten. Den Lebenspartnern ist es daher in Deutschland nicht möglich einen gemeinsamen Ehenamen zu führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein homosexuelles Paar schloss im Juli 2011 in den Niederlanden eine gleichgeschlechtliche Ehe nach niederländischem Recht. Da es in den Niederlanden nicht möglich ist, einen gemeinsamen Familiennamen der Ehegatten zu wählen, wollte das Paar einen gemeinsamen Ehenamen nach deutschem Recht führen. Das zuständige Standesamt in Berlin weigerte... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Beschluss vom 18.05.2016
- 551 F 7061/12 RE -
Bestellung zweier eingetragener Lebenspartner als Vormund rechtmäßig
Gemeinschaftliche Bestellung zum Vormund nach Zulassung des Sukzessivadoptionsrechts konsequente Regelung
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass für ein Pflegekind zwei Partnerinnen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gemeinsam als Vormünder bestellt werden können.
Im zugrunde liegenden Verfahren lebt ein 10-jähriger Junge seit Januar 2008 in einer Pflegefamilie. Seine beiden Pflegemütter haben im April 2005 eine Lebenspartnerschaft begründet, die im Lebenspartnerschaftsregister eingetragen ist. Der Aufenthalt seiner leiblichen Mutter ist unbekannt. Bisher hatte ein katholischer Verein die Vormundschaft für das Kind.Die Pflegemütter... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 04.05.2016
- VG 26 K 238.14 -
Kein Schadensersatz wegen nicht gewährter Beihilfe an Lebenspartner
Damalige Auffassung über Nichtgewährung der Beihilfe mit verfassungs- und europarecht vereinbar
Ein Beamter hat keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen versagter Beilhilfe an den Lebenspartner für die Zeit vor 2009. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Im hier zugrundeliegenden Fall ging der seit 1984 im Dienst des Auswärtigen Amtes tätige Kläger 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein. Seinen Lebenspartner versicherte er in einer privaten Krankenversicherung; dieser Personenkreis fand nach den seinerzeit für Beamte geltenden Beihilfevorschriften keine Berücksichtigung.Ende 2009 forderte der Kläger in Anlehnung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 09.10.2015
- 1 K 2135/14 -
Kein Familienzuschlag für Beamten, der in einer in Belgien eingetragenen Lebenspartnerschaft (cohabitation légale) lebt
Cohabitation légale ist nicht auf Dauer angelegt und unterscheidet sich daher von Ehe bzw. Eingetragener Lebenspartnerschaft
Aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes folgt keine Pflicht zur Gleichstellung der cohabitation légale mit der Ehe bzw. der eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem deutschen Lebenspartnerschaftsgesetz. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden und einem Beamten, der in einer cohabitation légale lebt, den Familienzuschlag versagt.
Der Familienzuschlag der Stufe 1 wird Beamten gewährt, die verheiratet sind oder in einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz leben. Seine Klage auf Zahlung eines Familienzuschlags hat der in Belgien wohnende Beamte damit begründet, dass die belgische cohabitation légale, die für ihn und seine Partnerin eingetragen sei, der Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18.02.2015
- XII ZB 473/13 -
Adoption durch eingetragene Lebenspartnerin der Mutter: Auch Samenspender muss als leiblichem Vater Möglichkeit zur Beteiligung am Adoptionsverfahren eingeräumt werden
Verweigerung der Angabe des leiblichen Vaters kann zur Ablehnung der Adoption führen
Eine (Stiefkind-)Adoption durch die Lebenspartnerin der Mutter darf bei fehlender rechtlicher Vaterschaft grundsätzlich nur ausgesprochen, wenn das Familiengericht dem leiblichen Vater zuvor die Möglichkeit gegeben hat, sich am Adoptionsverfahren zu beteiligen. Möglicher leiblicher Vater kann dabei auch ein Samenspender sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin und die Mutter des Kindes sind eingetragene Lebenspartnerinnen. Das betroffene Kind ist mithilfe einer "privaten" Samenspende gezeugt worden und wurde im November 2010 geboren. Die Lebenspartnerin der Mutter hat die Annahme des Kindes beantragt. Sie hat eine Zustimmungserklärung des leiblichen Vaters allerdings nicht vorgelegt... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12.11.2014
- 4 BV 13.1239 -
Für Befreiung von der Zweitwohnungsteuer bei Ehegatten und Lebenspartnern sind grundsätzlich Einkünfte des Zweitwohnungsteuerpflichtigen entscheidend
Erhöhte Einkünftegrenze normiert keine Haushaltsbesteuerung von Ehegatten und Lebenspartnern
Für eine Befreiung von der Zweitwohnungsteuer bei Ehegatten und Lebenspartnern kommt es grundsätzlich nicht auf das Gesamteinkommen beider, sondern auf die Einkünfte des Zweitwohnungsteuerpflichtigen an. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und änderte damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts München zur Steuerpflicht einer Zweitwohnungsinhaberin in München entsprechend ab.
Nach dem Kommunalabgabengesetz wird eine Steuer auf das Innehaben einer Wohnung nicht erhoben, wenn die Summe der positiven Einkünfte des Steuerpflichtigen im vorletzten Jahr vor Entstehen der Steuerpflicht 25.000 Euro nicht überschritten hat. Bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten und Lebenspartnern beträgt die Summe 33.000 Euro. Im zugrunde liegenden Streitfall war zu klären,... Lesen Sie mehr
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