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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2020
- 2 V 2664/20 A (E) -
Eigentumsübergang im Wege der Zwangsversteigerung ist ein Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe des Meistgebots
Eine Zwangsversteigerung eines Grundstücks kann ein privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 EStG sein. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden.
Im Jahr 2019 wurden zwei Grundstücke des Antragstellers zwangsversteigert. Beide Grundstücke hatte er im Jahr 2009 im Wege der
FG: Eigentumsverlust beruht auch bei einer Zwangsversteigerung auf einem Willensentschluss des Eigentümers
Das FG hatte keine Zweifel am Vorliegen privater Veräußerungsgeschäfte und lehnte eine Aussetzung der Vollziehung ab. Auch bei einer
Zwangsversteigerung mit der Abgabe des Meistgebots abgeschlossen
Das FG bejahten außerdem eine Veräußerung innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb. Entscheidend sei dabei der Tag der Abgabe des jeweiligen Meistgebots, nicht die Erteilung des Zuschlagsbeschlusses. Für die Berechnung der Frist des § 23 EStG sei grundsätzlich das obligatorische Rechtsgeschäft maßgeblich. Bei einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2021
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29721
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