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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.02.2010
- 14 K 14112/08 -
Unterhaltszahlung an Eltern des getrennt lebenden Ehegatten steuerlich nicht abzugsfähig
Aufwendungen an Schwiegermutter sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Unterhaltszahlungen an die Eltern des getrennt lebenden Ehegatten sind steuerlich nicht abzugsfähig. Dies entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin die Mutter des von ihr getrennt lebenden Ehemannes in der Türkei unterstützt und die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen wollen.
Unterhaltszahlungen an die getrennt lebenden Eltern nicht von der Steuer absetztbar
Zahlungen, die ein Steuerpflichtiger an eine ihm oder seinem
Getrennt lebende Ehegatten steuerlich nicht mehr als Einheit zu betrachten
Nach Auffassung des Gerichts sind getrennt lebende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2010
Quelle: ra-online, Finanzgericht Berlin-Brandenburg
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Dokument-Nr. 9526
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