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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 22.09.2011
- C-482/09 -
EuGH: Anheuser-Busch und Budìjovický Budvar können weiterhin beide die Marke "Budweiser" verwenden
Verbraucher kann ohne Probleme zwischen Bieren unterscheiden
Die Brauereien Anheuser-Busch und Budìjovický Budvar können beide weiterhin die Marke Budweiser im Vereinigten Königreich benutzen. Die Verbraucher im Vereinigten Königreich nehmen den Unterschied zwischen den Bieren von Budvar und denen von Anheuser-Busch deutlich wahr. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Die Markenrichtlinie* bestimmt, dass eine
Sowohl tschechische als auch amerikanische Brauerei vertreiben Bier unter dem Zeichen „Budweiser“
Sowohl die tschechische Brauerei Budvar als auch die amerikanische Brauerei Anheuser-Busch vertreiben seit ihrem Eintritt in den Markt des Vereinigten Königreichs in den Jahren 1973 bzw. 1974 ihre Biere unter dem Zeichen „Budweiser“ oder unter Bezeichnungen, die dieses Zeichen enthalten.
Beide Brauereien melden beim Markenamt des Vereinigten Königreichs das Wort „Budweiser“ als Marke an
Am 11. Dezember 1979 meldete Anheuser-Busch beim Markenamt des Vereinigten Königreichs das Wort „Budweiser“ als
Britisches Recht lässt ausdrücklich gleichzeitige Eintragung identischer oder zum Verwechseln ähnlicher Marken zu
Im Februar 2000 entschieden die Gerichte des Vereinigten Königreichs, dass Budvar und Anheuser-Busch jeweils das Wort „Budweiser“ als
Anheuser-Busch beantragt Ungültigerklärung der zugunsten von Budvar eingetragenen Marke
Am 18. Mai 2005, also vier Jahre und 364 Tage nach
Nationales Gericht erbittet Vorabentscheidung des EuGH hinsichtlich möglicher Ungültigerklärung
Der Court of Appeal (Rechtsmittelgericht, Vereinigtes Königreich), bei dem in der Rechtssache Rechtsmittel eingelegt worden ist, möchte vom Gerichtshof wissen, ob dem Antrag von Anheuser-Busch auf Ungültigerklärung stattzugeben ist, obwohl beide Unternehmen das Wort „Budweiser“ während mehr als 30 Jahren gutgläubig im Vereinigten Königreich benutzt haben.
EuGH präzisiert Rechtsprechung zur Frist für „Verwirkung durch Duldung“
In seinem Urteil präzisiert der Gerichtshof der Europäischen Union zunächst seine Rechtsprechung bezüglich der Regeln, die für die Frist von fünf Jahren gelten, nach deren Ablauf der Inhaber der älteren
Eintragung der älteren Marke keine notwendige Voraussetzung für Ingangsetzen der Frist
Dagegen stellt die
Der Gerichtshof stellt ferner klar, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Inhaber einer älteren
Marken Budweiser wurde von Anfang an von beiden Unternehmen gutgläubig benutzt
In dieser Hinsicht hebt der Gerichtshof hervor, dass Anheuser-Busch und Budvar jeweils ihre Biere im Vereinigten Königreich unter dem Zeichen „Budweiser“ oder unter einer
Verbraucher kann Unterschied zwischen Bieren von Budvar und von Anheuser-Busch deutlich wahrnehmen
Außerdem stellt der Gerichtshof fest, dass dem vorlegenden Gericht zufolge die Verbraucher im Vereinigten Königreich, auch wenn die Bezeichnungen identisch sind, den Unterschied zwischen den Bieren von Budvar und denen von Anheuser-Busch deutlich wahrnehmen, weil sich diese Biere seit jeher im Geschmack, im Preis und in der Aufmachung unterscheiden. Zudem ergibt sich aus der Koexistenz der beiden Marken auf dem Markt im Vereinigten Königreich, dass die Biere von Anheuser-Busch und von Budvar, auch wenn die Marken identisch sind, deutlich als von verschiedenen Unternehmen hergestellt wahrgenommen werden können.
Eingetragene jüngere Marke „Budweiser“ ist nicht für ungültig zu erklären
Somit stellt der Gerichtshof fest, dass die seit langem bestehende gleichzeitige redliche Benutzung der beiden betroffenen identischen Marken die Hauptfunktion der älteren
Erläuterungen
* - Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2011
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
- Amerikanische Brauerei darf Begriff „budweiser“ für Bier nicht als Gemeinschaftsmarke eintragen
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 29.07.2010
[Aktenzeichen: C-214/09 P]) - EU-Gericht: Budvar-Brauerei gewinnt Markenstreit
(Europäisches Gericht Erster Instanz, Urteil vom 25.03.2009
[Aktenzeichen: T-191/07]) - EuGH: Budweiser erleidet Niederlage im Markenrechtsstreit
(Europäisches Gericht Erster Instanz, Urteil vom 12.06.2007
[Aktenzeichen: T-53/04 bis T-56/04; T-58/04; T-59/04; T 57/04; T-71/04; T-60/04 bis T-64/04])
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Dokument-Nr. 12331
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