Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 22.11.2012
- C-385/11 -
Spaniens Rechtsvorschriften zur beitragsbezogenen Altersrente von Teilzeitbeschäftigten vor allem für Frauen diskriminierend
Proportional längere Beitragszeiten schaffen Ungleichbehandlung
Die spanischen Rechtsvorschriften über die beitragsbezogene Altersrente von Teilzeitbeschäftigten sind diskriminierend. Das für Teilzeitbeschäftigte (bei denen es sich großenteils um Frauen handelt) geltende Erfordernis, proportional längere Beitragszeiten zurücklegen zu müssen, schafft eine Ungleichbehandlung
Wer in Spanien eine beitragsbezogene
Hintergrund
Dazu ist erstens der Begriff eines „theoretischen Beitragstags“ festgelegt worden, der fünf tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden täglich oder 1.826 Stunden jährlich entspricht. Es werden die auf der Grundlage der geleisteten Arbeitsstunden gezahlten Beiträge berücksichtigt, die in theoretische Beitragstage umgerechnet werden. Zweitens kommt für die Begründung eines Anspruchs auf Leistungen bei Alter eine spezifische Maßnahme zur Anwendung, nach der die Anzahl der theoretischen Beitragstage mit 1,5 multipliziert und dadurch erhöht wird, um den Zugang zum Schutz zu erleichtern.
Altersrente mit Verweis auf nicht ausreichende Mindestarbeitszeit verweigert
Frau Elbal Moreno hat 18 Jahre lang ausschließlich als teilzeitbeschäftigte
Nationales Gericht erbittet Vorabentscheidung über Vereinbarkeit der nationalen Rechtsvorschriften mit Richtlinie über Gleichbehandlung von Männern und Frauen
Das mit dieser Rechtssache befasste Juzgado de lo Social (Sozialgericht) de Barcelona möchte hierzu vom Gerichtshof insbesondere wissen, ob die Richtlinie über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit** den spanischen Rechtsvorschriften entgegensteht.
Reinigungskraft hätte für Rentenanspruch 100 Jahre lang arbeiten müssen
Das vorlegende Gericht weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die spanischen Rechtsvorschriften ausschließlich die geleisteten Arbeitsstunden, nicht aber die Beitragszeiten, d. h. die Arbeitstage, berücksichtigen, so dass sie letztlich die – wenn auch berichtigte – zweifache Anwendung des Pro-rata-temporis-Grundsatzes zur Folge haben. Von einem Teilzeitbeschäftigten wird demnach für den Erhalt einer
EuGH bejaht Verstoß gegen Richtlinie über Gleichbehandlung von Männern und Frauen
Der Gerichtshof hat in seinem für Recht erkannt, dass die Richtlinie über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit den spanischen Rechtsvorschriften entgegensteht, nach denen Teilzeitbeschäftigte, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelt, gegenüber Vollzeitbeschäftigten proportional längere Beitragszeiten zurücklegen müssen, um einen Anspruch auf eine beitragsbezogene
Nationale Maßnahme benachteiligt mehr Frauen als Männer und stellt somit mittelbare Diskriminierung dar
Der Gerichtshof weist darauf hin, dass eine mittelbare
Versagung jeglicher Möglichkeit für Teilzeitbeschäftigte zum Erhalt von Altersrente verfolgt kein gerechtfertigtes, legitimes Ziel
Diese nationale Regelung könnte allerdings durch objektive Faktoren gerechtfertigt sein, die nichts mit einer
Erläuterungen
* - Siebte Zusatzbestimmung der Ley General de la Seguridad Social (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz), angenommen durch das Real Decreto Legislativo 1/94 vom 20. Juni 1994 (BOE Nr. 154 vom 29. Juni 1994, S. 20658).
** - Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit (ABl. L 6, S. 24).
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2012
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
- Betriebliche Altersversorgung: Lufthansa nicht zur Berücksichtigung von Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses verpflichtet
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.01.2011
[Aktenzeichen: 3 AZR 29/09]) - EuGH: Deutsche Regelung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des Rentenalters verstößt nicht gegen EU-Richtlinie
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 12.10.2010
[Aktenzeichen: C-45/09])
Jahrgang: 2013, Seite: 158 DÖV 2013, 158 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2012, Seite: 1425 NZA 2012, 1425
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14711
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14711
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.