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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 15.11.2018
- C-330/17 -
EuGH: Flugtarife dürfen nicht in beliebiger Währung ausgewiesen werden
"Wahlfreiheit" mit Grenzen bei Flugpreisen für innergemeinschaftliche Flugdienste
Werden Flugtarife für innergemeinschaftliche Flüge nicht in Euro ausgewiesen, dann sind Luftfahrtunternehmen verpflichtet sie in einer Währung anzugeben, die mit dem angebotenen Dienst objektiv verbunden ist. Dies hat der Gerichtshof der europäischen Union entschieden.
Im vorliegenden Fall buchte ein Kunde von Deutschland aus auf der von der deutschen Fluggesellschaft Germanwings betriebenen Internetseite www.germanwings.de einen Flug von London (Vereinigtes Königreich) nach Stuttgart (Deutschland). Der betreffende
Frage an EuGH, ob Flugpreis in beliebiger Währung angegeben werden darf
In diesem Kontext hat der Bundesgerichtshof entschieden, den Gerichtshof zu befragen. Der Bundesgerichtshof möchte wissen, wie eine Verordnung der Union* auszulegen ist, wonach
EuGH: Preise in Landeswährung erleichtern Vergleichbarkeit
In seinem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass die Verordnung
Ergebnis im vorliegenden Fall: Germanwings darf Flugpreis in britischen Pfund angeben
Daher entscheidet der Gerichtshof, dass
*Verordnung (EG) Nr.1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (ABl.2008, L293, S.3).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2018
Quelle: Gerichtshof der europäischen Union/ra-online
- Landgericht Köln, Urteil vom 22.04.2015
[Aktenzeichen: 84 O 2/15] - Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 04.09.2015
[Aktenzeichen: 6 U 61/15] - BGH erbittet Vorabentscheidung des EuGH: In welcher Währung müssen Flugpreise im Internet angegeben werden?
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.04.2017
[Aktenzeichen: 2017 I ZR 209/15])
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Dokument-Nr. 26699
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