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Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 22.10.2008
- S 20 AS 5022/08 ER -
Kürzung des Arbeitslosengeldes II in Wohngemeinschaften durch die Arge Dresden rechtswidrig
In WG ist Richtwert für Ein-Personen-Haushalt anzuwenden
Empfänger von Arbeitslosengeld II, die in einer Wohngemeinschaft leben, können sich erfolgreich gegen eine Kürzung ihrer Kosten der Unterkunft wehren. Die von der Arge Dresden angewendete Dienstanweisung steht im Widerspruch zur aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Das hat das Sozialgericht Dresden festgestellt.
Die 29 Jahre alte Antragstellerin bezieht Arbeitslosengeld II und lebt mit einem Bekannten in einer
Der Eilantrag hatte Erfolg. Die Arge Dresden hat sich an ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.06.2008 (vgl. BSG, Urteil v. 18.06.2008 - B 14/11b AS 61/06 R -) zu halten. Danach ist der Richtwert für einen Ein-Personen-Haushalt anzuwenden, auch wenn eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Dresden vom 28.10.2008
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Dokument-Nr. 6898
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