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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.01.2021
- L 7 AS 1874/20 B ER -
Jobcenter muss volle Unterkunftskosten für Barbetreiber übernehmen
Anspruch gemäß § 22 SGB II
Dient eine Wohnung auch als Büro, ändert dies an ihrer Qualifizierung als Wohnung nichts, solange Büro- und Wohnflächen nicht voneinander abgrenzbar sind. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden.
Der Antragsteller ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Er lebt in einer
Antragsteller begeht im Wege der einstweiligen Anordnung die volle Übernahme der Unterkunftskosten
Er beantragte daher SGB II-Leistungen beim
LSG: Jobcenter muss vorübergehend die vollen Unterkunftskosten übernehmen
Das LSG hat den Antragsgegner vorläufig zur Übernahme der weiteren Kosten verpflichtet. Der Antragsteller habe Anspruch auf Übernahme der vollen
Nutzung der Wohnung als Büro ändert nichts an ihrer Qualifizierung als Wohnung
Der Umstand, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2021
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29801
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