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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.12.2020
- 7A 2746/20 -
Keine unzumutbare Verschattung durch 5 cm zu hohen Anbau
Keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme
Wird ein Anbau 5 cm höher als genehmigt gebaut, liegt darin keine unzumutbare Verschattung und somit keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Grundstückseigentümerin im Jahr 2018 gegen ein Bauvorhaben auf dem benachbarten Grundstück. Sie bemängelte unter anderem, dass der
Keine unzumutbare Verschattung durch 5 cm zu hohem Anbau
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ließ die Berufung nicht zu. Aus seiner Sicht sei die geltend gemachte Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch eine unzumutbare
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Köln, Urteil
[Aktenzeichen: 23 K 7932/18]
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Dokument-Nr. 29700
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