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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nachbargebäude“ veröffentlicht wurden
Landgericht Lübeck, Urteil vom 13.12.2023
- 10 O 421/20 -
Hobby-Imker haften für Schaden am Nachbarhaus durch verspritztes Bienenwachs
Anspruch auf Schadensersatz der aufgrund der Verbreitung von Bienenwachs auf das Nachbargrundstück entstandene Schäden
Zwei Hobby-Imker müssen den Schaden an einem Nachbarhaus durch verspritztes Bienenwachs – in Höhe von immerhin rund 95.000 Euro – ersetzen. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.
Ein junges Paar wohnt auf einem Grundstück im Lübecker Umland und betreibt dort eine Hobby-Imkerei. An einem Frühjahrstag im Garten erhitzen sie Bienenwachs in einem Druckbehälter. Beim Öffnen des Deckels spritzt eine meterhohe Fontäne in die Luft – auf das Grundstück der Nachbarn und dort auf den im Vorjahr fertiggestellten Neubau. Vor dem Landgericht Lübeck fordern die Nachbarn von dem Paar Schadensersatz. Das junge Paar aber verweigert die Zahlung. Sie hätten nicht vorsätzlich gehandelt und auch nichts falsch gemacht. Für Zufall und höhere Gewalt seien sie nicht verantwortlich.Das Paar muss für den Schaden aufkommen. Für eine... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.12.2020
- 7A 2746/20 -
Keine unzumutbare Verschattung durch 5 cm zu hohen Anbau
Keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme
Wird ein Anbau 5 cm höher als genehmigt gebaut, liegt darin keine unzumutbare Verschattung und somit keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Grundstückseigentümerin im Jahr 2018 gegen ein Bauvorhaben auf dem benachbarten Grundstück. Sie bemängelte unter anderem, dass der Anbau 5 cm höher gebaut wurde als dies genehmigt wurde. Sie sah darin eine unzumutbare Verschattung ihres Grundstücks. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage ab und ließ die Berufung nicht zu. Die Klägerin beantragte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht München, Gerichtsbescheid vom 07.12.2020
- M 9 K 19.4747 -
Eigentümer eines 11-stöckigen Wohnhauses hat kein Anspruch auf Nachbarschutz gegen genehmigte Errichtung eines Neubaus mit 4 Stockwerken
Keine Verletzung subjektiver Rechte des Nachbarn
Der Eigentümer eines 11-stöckigen Wohnhauses hat keinen Anspruch auf Nachbarschutz gegen die genehmigte Errichtung eines 4 Stockwerke hohen Neubaus auf dem Nachbargrundstück. Eine Verletzung subjektiver Rechte des Nachbarn liegt nicht vor. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2019 wurde in München der Abriss eines zweistöckigen Gebäudes und die Errichtung eines Neubaus mit 4 Stockwerken zu Wohnzwecken genehmigt. Die Eigentümerin des Nachbargrundstücks war damit jedoch nicht einverstanden. Sie bemängelte, dass der Neubau doppelt so hoch wie das Bestandsgebäude werden sollte. Sie sah darin eine Verletzung... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2016
- I-5 U 46/16 -
Bei Rissen im Gebäude spricht nicht zwingend Anscheinsbeweis für Verursachung durch Bauarbeiten auf Nachbargrundstück
Mögliche Rissbildung durch Alter des Gebäudes, Erdbewegungen oder andere Abrissarbeiten
Bilden sich Risse im Gebäude, so spricht nicht zwingend der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück ursächlich dafür sind. Dies gilt dann, wenn das Gebäude sehr alt ist, in einem Bergwerksgebiet liegt und in der Nähe andere Abrissarbeiten stattfinden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ab März 2010 wurde auf einem Grundstück ein altes Sparkassengebäude abgerissen, um es durch ein neues Gebäude zu ersetzen. Die Eigentümerin eines gegenüberliegenden Wohnhauses aus dem Jahr 1910 machte geltend, dass sich durch die Abrissarbeiten und die anschließenden Verdichtungsarbeiten Risse in der Fassade gebildet hatten. Sie klagte daher... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 20.04.2016
- 65 S 424/15 -
Ernsthafte konkrete Absicht des Vermieters zum Aufstellen eines Baugerüstes kann Besitzstörung und somit Unterlassungsanspruch begründen
Keine Besitzstörung des Mieters aufgrund Baugerüstes am Nachbarhaus
Beabsichtigt ein Vermieter ernsthaft und konkret das Aufstellen eines Baugerüstes, so kann dies für den Mieter eine Besitzstörung im Sinne des § 862 Abs. 1 BGB darstellen und somit ein Unterlassen im Wege des Eilrechtsverfahrens begründen. Dies gilt hingegen dann nicht, wenn das Baugerüst für Modernisierungsarbeiten oder den Neubau von Wohnungen benötigt wird. Eine Besitzstörung ist zudem nicht dadurch gegeben, dass am Nachbarhaus ein Baugerüst steht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung erhielt im Februar und September 2015 Schreiben seines Vermieters, in dem umfangreiche Arbeiten am Haus angekündigt wurden. So sollte die komplette Fassade eingerüstet und saniert, das Dachgeschoß zu Wohnungen ausgebaut sowie das Dach gedämmt werden. Der Mieter war damit nicht einverstanden und machte daher im Wege... Lesen Sie mehr
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Landgericht Lüneburg, Urteil vom 11.12.2001
- 5 S 60/01 -
Grundstückseigentümer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Unterlassen des Zuschlagens von Autotüren nach 20 Uhr
Lärmbelästigung durch klappende Autotüren stellt regelmäßig unwesentliche Beeinträchtigung dar
Kommt es aufgrund von zuschlagenden Autotüren zu einer Lärmbelästigung auch nach 20 Uhr, so muss ein davon betroffener Grundstückseigentümer dies regelmäßig hinnehmen. Die durch die klappenden Autotüren verursachte Lärmbelästigung ist grundsätzlich als unwesentliche Beeinträchtigung im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB einzustufen. Dem Grundstückseigentümer steht daher in der Regel kein Anspruch auf Unterlassen des Zuschlagens von Autotüren in einem bestimmten Radius nach 20 Uhr zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Lüneburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall fühlte sich ein Grundstückseigentümer durch zuschlagende Autotüren belästigt. Sein Schlafzimmer grenzte nämlich an den Parkplatz eines Mietshauses. Da es noch nach 20 Uhr zu Lärmbelästigungen aufgrund von klappenden Autotüren kam, klagte er auf Unterlassung. Der Grundstückseigentümer wollte erreichen, dass nach 20 Uhr in einem Radius von 25 m um sein Grundstück... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 17.11.2015
- 1 K 398/15.KO -
Erdgeschoss eines Wohnhauses darf als islamisches Gebetshaus genutzt werden
Gebetshaus verletzt keine Nachbarrechte und ist daher von Anwohnern hinzunehmen
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass das Erdgeschoss eines Wohnhauses als ein islamisches Gebetshaus genutzt werden darf. Das Gericht verwies darauf, dass das für maximal 62 Besucher ausgelegte Gebetshaus ohnehin in einem durch Verkehrslärm vorbelasteten Gebiet liegt und deshalb von der Nachbarschaft hinzunehmen ist.
Der Beigeladene des zugrunde liegenden Streitfalls gehört dem Verband der Islamischen Kulturzentren e. V. an, der Eigentümer eines im Innenbereich von Bendorf gelegenen Hausgrundstücks ist. Der Landkreis Mayen-Koblenz erteilte ihm einen Bauvorbescheid zur Umnutzung des Erdgeschosses des Wohnhauses in ein Gebetshaus mit jeweils einem Gebetsraum für Männer und für Frauen nebst Nebenräumen... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 20.03.2014
- 67 S 490/11 -
Aus dünner Spanplatte oder Holzplatte gefertigte Trennwand zur Nachbarwohnung ist ein Mietmangel
Vermieter zur Mängelbeseitigung verpflichtet
Besteht in einem Altbau die Trennwand zur Nachbarwohnung aus einer dünnen Span-/Holzplatte, so stellt dies einen Mietmangel dar. Der Vermieter ist in einem solchen Fall verpflichtet den Mangel zu beseitigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand in einem im Jahr 1900 errichteten Altbau die Trennwand zur Nachbarwohnung aus einer Span-/Holzplatte. Die ursprünglich vorhandene gemauerte Trennwand wurde im Jahr 1950 nachträglich durch die Span-/Holzplatte ersetzt. Der Mieter der Wohnung klagte aufgrund dessen gegen seinen Vermieter auf Beseitigung des Mangels. Nachdem sich das Amtsgericht Berlin-Tiergarten... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 26.09.2013
- 67 S 251/13 -
Erhebliche Lärmbelästigungen durch umfangreiche und langfristige Kernsanierungsarbeiten eines Nachbargebäudes rechtfertigen Mietminderung von 25 %
Mit Bauarbeiten von unüblichem Umfang und Intensität muss nicht gerechnet werden
Kommt es durch umfangreiche und langfristige Kernsanierungsarbeiten an einem Nachbargebäude zu einer erheblichen Lärm- und Staubbelästigung, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 25 %. Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Mieter mit Bauarbeiten in unüblichem Umfang und Intensität auch nicht rechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Von November 2011 bis Juli 2012 kam es an einem Gebäude zu umfangreichen Kernsanierungsarbeiten. Aufgrund der werktags von 7 bis 18 Uhr ausgeführten Bauarbeiten litt der Mieter einer benachbarten Wohnung unter einer erheblichen Lärm- und Staubbelästigung sowie starken Erschütterungen. Er machte daher gegenüber seiner Vermieterin ein Minderungsrecht... Lesen Sie mehr
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