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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 10.11.2020
- 15 B 5704/20 -
Eilantrag gegen die Maskenpflicht Hannover erfolgreich
VG äußert Zweifel an konkreter Ausgestaltung der Allgemeinverfügung
Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Beschluss einem Eilantrag gegen die Maskenpflicht in Ladengebieten, Einkaufszentren und Einkaufsstraßen der Region Hannover stattgegeben.
Die Antragsteller wenden sich gegen die sich aus der
Allgemeinverfügung in Bezug auf Maskenpflicht nicht klar genug formuliert
Das VG Hannover den Eilantrag stattgegeben. Nach Ansicht des VG bestünde nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung zwar kein durchgreifender Zweifel daran, dass die Antragsgegnerin grundsätzlich dazu berechtigt gewesen sei, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für bestimmte öffentliche Örtlichkeiten anzuordnen. Erhebliche Zweifel bestünden allerdings an der konkreten Ausgestaltung der
Örtlichkeiten mit Maskenpflicht nicht konkret benannt
Es lasse sich nicht hinreichend klar erkennen, an welchen konkreten Örtlichkeiten die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gelten solle. So gehe aus der
Gerichtliche Entscheidung nur für Antragsteller gültig
Die gerichtliche Entscheidung wirkt sich nur im Verhältnis zu den Antragstellern aus. Deren Pflicht, im Gebiet der Region Hannover in Ladengebieten, Einkaufszentren und Einkaufsstraßen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ist ausgesetzt. Dies gilt allerdings nicht für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29441
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