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Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 26.06.2006
- 10 L 361/06 -
Kein ausländischer Führerschein nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis
Keine Anwendbarkeit des Europarechtes bei Rechtsmissbrauch
Das Verwaltungsgericht Münster hat dem sogenannten Führerscheintourismus in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union Grenzen gesetzt: Wer rechtsmissbräuchlich handelt, kann sich nicht auf das Europarecht berufen. Das Gericht bestätigte vorläufig die Entscheidung des Kreises Steinfurt, einer Autofahrerin die Nutzung einer polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland zu untersagen.
Der Antragstellerin, einer in Westerkappeln lebenden Deutschen, war mehrfach wegen Trunkenheit im Verkehr der Führerschein entzogen worden. Obwohl das Kraftfahrtbundesamt die polnischen Behörden auf die Verkehrsauffälligkeiten sowie darauf hingewiesen hatten, dass sie in Deutschland eine neue
Der Versuch der Autofahrerin, per Eilantrag vorläufig die Nutzung des polnischen Führerscheins in Deutschland zu sichern, blieb erfolglos. Die Antragstellerin berief sich auf das Europarecht und dabei insbesondere auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes. Dieser hatte zuletzt im April 2006 die
Das Verwaltungsgericht entschied hingegen, die Antragstellerin könne sich hierauf nicht berufen. Es bestünden objektive Anhaltspunkte für einen Rechtsmissbrauch. Die missbräuchliche Berufung auf das Europarecht gestatte auch der EuGH nicht. Die Ziele der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Münster vom 30.06.2006
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Dokument-Nr. 2614
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